"Jede dieser Einzelmaßnahmen zahlt auf das gemeinsame Ziel ein, den Staat und die Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und bürgernäher zu organisieren", sagt die Bunderegierung.

"Jede dieser Einzelmaßnahmen zahlt auf das gemeinsame Ziel ein, den Staat und die Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und bürgernäher zu organisieren", sagt die Bunderegierung. (Foto: © Andrea De Martin/123RF.com)

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Bürokratieabbau: Kabinett bringt mehrere Maßnahmen auf den Weg

Die Bundesregierung plant weitere Vorhaben zur Entlastung von Wirtschaft uns Verwaltung. Damit sei ein wichtiger Anfang gemacht, sagt das Handwerk. Weitere Schritte müssten folgen.

Zum ersten Mal hat das Bundeskabinett seine Sitzung einem speziellen Schwerpunkt gewidmet. Die Regierungsmitglieder beschäftigten sich darin in erster Linie mit der Vereinfachung oder Abschaffung bürokratischer Vorschriften. Die Bundesregierung sprach deshalb im Vorfeld der Beratungen von einem Treffen des Entlastungskabinetts.

Dabei hat das Kabinetts verschiedene Maßnahmen beschlossen. Dazu gehören eine vereinfachte Gewerbeordnung und der Wegfall des Heizungslabels, die die Wirtschaft um fast 50 Millionen Euro und die Verwaltung um zehn Millionen Euro entlasten sollen. Zudem soll der Kauf von Immobilien mit digitalisierten Kaufverträgen einfacher werden. Der Führerscheinnachweis soll mit digitalen Fahrzeugpapieren künftig per Smartphone möglich sein.

Langfristiger Bürokratieabbau geplant

"Jede dieser Einzelmaßnahmen zahlt auf das gemeinsame Ziel ein, den Staat und die Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und bürgernäher zu organisieren. Das heutige Kabinett ist ein wichtiger Zwischenschritt: Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau bleiben Schwerpunkte der Bundesregierung. Das Kabinett hat einen konkreten Plan für langfristigen Bürokratierückbau vorgelegt, wie es ihn in Deutschland seit vielen Jahren nicht gab", so die Regierung.

Sie will in den kommenden Monaten 50 weitere Entlastungsmaßnahmen umsetzen. Etwa soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Visumverfahren und in der Migrationsverwaltung soll dabei helfen, die Abläufe zu verbessern. Eine Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte soll die Antragsverfahren bündeln, vereinfachen und beschleunigen.

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Das hat das Kabinett jetzt beschlossen:

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der Gewerbeordnung und diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das Heizungslabel abgeschafft. Hierdurch wird die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro entlastet und die Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Gesetzentwurf führt zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro. Zudem ergibt sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die Wirtschaft in Höhe von rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.

Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
Durch Maßnahmen, wie Vereinfachungen im Melderecht, Verschlankungen von Verfahrensregelungen oder die Abschaffung von De-Mail haben Bürgerinnen und Bürger eine zeitliche Ersparnis von rund 85.000 Stunden. Die Wirtschaft wird um insgesamt rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr und die Verwaltung um rund 9 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Es ist eine Entlastungswirkung für die Wirtschaft durch Bürokratieabbau von im Ergebnis jährlich etwa einer Million Euro aufgrund des Wegfalls der postalischen Versendung von Vollstreckungstiteln und weiteren Schriftstücken zu erwarten. Für die Verwaltung der Länder einschließlich Kommunen ergibt sich im Ergebnis eine jährliche Entlastung von rund 3,5 Millionen Euro durch damit einhergehende Verfahrensstraffung. Für die Sozialversicherungsträger ergeben sich durch die Option, bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten entsprechend der Zivilprozessordnung auf die Nutzung der Zwangsvollstreckungsformulare zu verzichten, jährlich Entlastungen von ca. 2,3 Millionen Euro.

Gesetzentwurf für ein 5. Straßenverkehrs-Änderungsgesetz
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Regelungsvorhaben. Einzeln betrachtet können die Länder (inkl. Kommunen) durch Nutzung der digitalen Parkraumkontrolle und die damit einhergehende Effizienzsteigerung nach anfänglichen Investitionen jährlich rund 13 Mio. Euro einsparen. Die Berechtigung, Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister abzurufen, führt beim Umweltbundesamt im Rahmen von Antragsnachprüfungen zu jährlichen Entlastungen von rund 40.000 Euro.

Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden
Die Errichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) trägt der fortschreitenden Entwicklung innovativer Arzneimittel und Kombinationstherapien sowie Forderungen aus der Industrie Rechnung, die administrative und fachliche Zusammenarbeit zwischen den Bundesoberbehörden PEI und BfArM zu verbessern, ohne deren Eigenständigkeit zu berühren. Insgesamt soll eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung und eine engere Verzahnung der Zulassungsbehörden sowie perspektivisch ein Abbau von Doppelstrukturen erreicht werden. Mit der Etablierung der Koordinierungsstelle ist zudem beabsichtigt, mittelfristig die Effizienz beider Bundesoberbehörden zu steigern und Bürokratie abzubauen.

Verordnung zur Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen
Durch die Verbesserung im Verwaltungsverfahren sowie Entlastungen im Pass- und Ausweiswesen reduziert sich der jährliche Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 250 000 Stunden. Für die Verwaltung der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 5,6 Millionen Euro.

Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der Verordnungsentwurf beinhaltet steuerliche Anpassungen, durch die die Wirtschaft um 8,9 Millionen Euro und die Verwaltung um 1,7 Millionen Euro entlastet werden.

Wichtiger Anfang

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Pläne der Bundesregierung und hofft, dass es nicht bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen bleibt. "Mit den beschlossenen Maßnahmen geht die Bundesregierung beim Bürokratieabbau nun den entscheidenden Schritt von der Ankündigung zur Umsetzung", erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Für die Betriebe sei das ein überfälliger und zugleich ermutigender Beginn.

Die Belastung der Handwerksbetriebe entstehe aus der Summe unzähliger Einzelvorschriften. Deshalb zähle jede Entlastung und wird unterstützt. "Und dennoch ist angesichts des schieren Umfangs an bestehender Bürokratie auch klar, dass dieses Entlastungskabinett nur der Anfang sein kann: ein wichtiger Anfang, der aber keinesfalls das Ende an Anstrengungen markieren darf."

Prozess entschlossen fortsetzen

Entscheidend sei, dass der begonnene Prozess entschlossen fortgesetzt wird. Nur so bleibe der Schwung erhalten. Dittrich: "Gerade bei Dokumentations- und Informationspflichten liegt enormes Entlastungspotenzial. Hier braucht es Mut, beharrlich weiterzugehen. Auch die Digitalisierung kann echte Fortschritte bringen, allerdings nur, wenn digitale Verfahren tatsächlich einfacher, schneller und praxistauglicher werden."

Wenn Behörden und Betriebe gleichermaßen von weniger Papieraufwand und kürzeren Bearbeitungszeiten profitieren, entstehe echter Mehrwert für alle Seiten. Das Handwerk sei standortgebunden, trägt Wachstum, Ausbildung und Beschäftigung und brauche verlässliche, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. "Jetzt gilt es, diesen ersten Anfangsschritt zu einem nachhaltigen Aufbruch zu machen."

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Text: / handwerksblatt.de

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