Die Bundesregierung dürfe dem Kompromiss zur Lieferkettenrichtlinie so nicht akzeptieren, fordert der ZDB.

Die Bundesregierung dürfe dem Kompromiss zur Lieferkettenrichtlinie so nicht akzeptieren, fordert der ZDB. (Foto: © pitinan/123RF.com)

Vorlesen:

ZDB-Appell: Bundesregierung soll EU-Lieferkettenrichtlinie nicht akzeptieren

Handwerkspolitik

Nach der Einigung im Trilogverfahren steht nun die Abstimmung im Rat zur EU-Lieferkettenrichtlinie an. Das Baugewerbe fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Kompromiss abzulehnen.

Endes des letzten Jahres hatten sich die europäischen Gesetzgebungsorgane haben sich vorläufig zum EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Nun steht die Abstimmung im Rat der Europäischen Union an. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fordert von der Bundesregierung, den erzielten Kompromiss nicht zu akzeptieren. Denn darin wird er Bausektor als Hochrisikosektor eingestuft. "Sollte der Entwurf so bestätigt werden, ist er für das Deutsche Baugewerbe untragbar", sagt ZDB-Präsident Wolfgang Schubert-Raab.

Die Einstufung als Hochrisikosektor verpflichtet betroffene Unternehmen entlang ihrer Lieferketten, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu sichern. "Zusätzlich wurden niedrigere Schwellenwerte für den Anwendungsbereich eingezogen. Das bedeutet für unsere mittelständischen Bauunternehmen, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 40 Millionen Euro direkt betroffen sind", so Schubert-Raab.

ZDB fordert praxistaugliche Regeln

Das stelle die Betriebe vor "unkalkulierbare Haftungsrisiken" in Verbindung mit den Berichts- und Sorgfaltspflichten. "Außerdem ist vorhersehbar, dass große Unternehmen ihre Pflichten vertraglich auf kleinere Vertragspartner abwälzen werden, die von der Regelung eigentlich nicht betroffen sind. Die Bundesregierung darf diesen Kompromiss deswegen so nicht akzeptieren. Sie muss jetzt für handhabbare Regelungen sorgen." Der ZDB fordert deswegen eine Anpassung der Risikobewertung.

Schubert-Raab: "In europäischen Lieferketten gelten ohnehin bereits hohe Menschen- und Umweltrechtsstandards. Deren Einhaltung muss innerhalb der EU vorausgesetzt werden. Zumindest müssen Ausnahmen für Unternehmen gelten, die ausschließlich innerhalb der EU tätig sind. Dazu gehören auch die baugewerblichen Unternehmen, denn sie sind ganz überwiegend regional tätig und beziehen auch ihr Material regional oder innerhalb der EU. Dennoch werden sie unmittelbar oder mittelbar von der neuen Bürokratiewelle erfasst. Das muss verhindert werden!"

Das könnte Sie auch interessieren:

Abstimmungsergebnis offen

Die Abstimmung im Rat gilt eigentlich als Formsache. Einwände oder Änderungsvorschläge werden üblicherweise im Rahmen des Trilogs verhandelt. Nach der Einigung protestierte die deutsche Wirtschaft, auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks, und forderte von Bundeskanzler Olaf Scholz, der Richtlinie nicht zuzustimmen. Die FDP hatte sich Mitte Januar dazu entschlossen, die schon ausgehandelten Kompromiss nicht mitzutragen. Eine Zustimmung der Bundesregierung, an der die FDP beteiligt ist, ist daher unsicher. Möglich ist, dass Deutschland sich bei der Abstimmung enthält. Damit könnte die Richtlinie scheitern.

Mehr zur LieferkettenrichtlinieEinigung zum EU-Lieferkettengesetz erzielt
EU-Lieferkettengesetz: unkalkulierbare Risiken für Betriebe vermeiden
Das Lieferkettengesetz betrifft auch kleine Betriebe
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: