Das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz stelle Handwerksbetriebe einerseits vor eine große Rechtsunsicherheit und auf der anderen Seite vor zusätzliche Bürokratiepflichten und unkalkulierbare Risiken, so der ZDH.

Das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz stelle Handwerksbetriebe einerseits vor eine große Rechtsunsicherheit und auf der anderen Seite vor zusätzliche Bürokratiepflichten und unkalkulierbare Risiken, so der ZDH. (Foto: © pitinan/123RF.com)

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EU-Lieferkettengesetz: unkalkulierbare Risiken für Betriebe vermeiden

Handwerkspolitik

Auf europäischer Ebene geht es in den Trilogverhandlungen weiter um die Gestaltung des EU-Lieferkettengesetzes. Das Handwerk mahnt noch einmal, kleine Betriebe nicht zu überfordern.

Aktuell stehen weitere Gespräche zum EU-Lieferkettengesetz an. Im Rahmen der Trilogverhandlungen suchen der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament mit Beteiligung der EU-Kommission nach einem Kompromiss. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erinnert noch einmal an die Gefahren, die das Gesetz für kleine und mittlere Handwerksunternehmen mit sich bringen könnte. Es drohten eine weiter ausufernde und kaum mehr zu bewältigende Bürokratie für die Betriebe sowie Haftungsregelungen, die sie gar nicht mehr selbst kontrollieren können, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

"Daher rufen wir die Verhandlungsführer auf, den Grundsatz niedriger Risikobewertung für europäische Lieferketten rechtssicher im Richtlinientext zu verankern." Auch müsse das Haftungsrisiko für den Auftraggeber beschränkt werden, wenn der eine angemessene Risikobewertung vorgenommen hat. Nur so könne es Rechtssicherheit geben und verhindert werden, dass Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen mit überzogenen Berichtspflichten konfrontiert werden.

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Rechtsunsicherheit und zusätzliche Bürokratie

Das vorgeschlagene EU-Lieferkettengesetz stelle Handwerksbetriebe einerseits vor eine große Rechtsunsicherheit und auf der anderen Seite vor zusätzliche Bürokratiepflichten und unkalkulierbare Risiken. Schwannecke: "Es besteht weiter die große Gefahr, dass die Unternehmen, die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffen sind, faktisch verpflichtet sind, ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner zu übertragen." Die ersten Erfahrungen mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen deutschen Lieferkettengesetz ließen genau das befürchten.

Es sei möglich, dass größere Unternehmen ihre eigenen Berichtspflichten auf ihre Lieferkette übertragen, unabhängig davon, ob der Betrieb in der EU ansässig ist oder in einem Drittstaat. "Somit müssten auch Handwerksbetriebe, die in der Regel lediglich in europäische Lieferketten eingebunden sind, umfangreiche Informationen bereitstellen. Das ist unnötig und unverhältnismäßig. Die EU gehört im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards.“

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Text: / handwerksblatt.de

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