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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene laufen Vorbereitungen für ein Lieferkettengesetz. (Foto: © rioblanco/123RF.com)
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April 2021
Die Bundesregierung will noch in dieser Wahlperiode ein neues Lieferkettengesetz verabschieden. Die EU-Kommission bereitet ebenfalls einen Vorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung vor. Das Handwerk fordert Verhältnismäßigkeit. Bürokratie müsse vermieden werden.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung, der die betrieblichen Sorgfaltspflichten in Lieferketten und daran anknüpfende Haftungsfragen regeln soll. Die Bundesregierung ist hier bereits weiter und hat den Entwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Noch vor Ende der Legislaturperiode soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hebt die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftsmodelle der Betriebe hervor. Hier seien die Lieferketten oft lokal und regional verortet mit einer langfristigen Zusammenarbeit von Kunden und Lieferanten. Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen spielten im Handwerk eine wichtige Rolle.
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- Bundesregierung einigt sich zum LieferkettengesetzDer ZDH verweist aber darauf, dass gesetzliche Regelungen für Nachweise in der Lieferkette meist mit Blick auf industrielle Wertschöpfungsketten und Anwender geschaffen werden. Das könne für Handwerksbetriebe zusätzliche bürokratische Belastungen bedeuten, die gute Ansätze behindern und nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Marktstellung oder zu den Einflussmöglichkeiten des Betriebs stehen.
Pflichten müssen verhältnismäßig und machbar bleiben, fordert der Verband. Die meisten Handwerksbetriebe beziehen ihre Produkte und Waren über Intermediäre in der EU. Dadurch hätten sie meistens keinen direkten Kontakt zu internationalen Zulieferern. Nachweispflichten müssten sich deshalb auf den Import von Waren in die EU beschränken und nicht deren Weiterverarbeitung im europäischen Binnenmarkt umfassen.
Handwerksunternehmen seien auch indirekt von Offenlegungs- und Nachweispflichten betroffen: "Eine Verpflichtung für große Unternehmen hat Auswirkungen auf Zulieferer und nachgelagerte Dienstleister, da sie vertraglich verpflichtet werden, den Vorgaben zu entsprechen", so der ZDH. Er fordert auf der einerseits eine Begrenzung des Anwendungsbereichs durch einen hohen KMU-Schwellenwert und andererseits eine Begrenzung der Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe.
Es sei darauf zu achten, dass Neuregelungen nicht nachhaltige Ansätze etwa im Bereich Kreislaufwirtschaft behindern. Zudem seien bestehende Branchenlösungen zu berücksichtigen. "Handwerksbetriebe, die über bestehende branchenspezifische Gütesiegel nachweisen können, dass die von ihnen verarbeiteten Materialien nicht aus Konfliktregionen stammen oder unter menschenrechtsverletzenden Arbeitsbedingungen hergestellt wurden, sollten von den geplanten Kontroll- und Nachweispflichten ausgenommen werden."
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie darf ein Lieferkettengesetz nicht zu unnötigen Belastungen gerade der kleinen Betriebe des Handwerks führen. Ein Lieferkettengesetz müsse daher:
Quelle: ZDH
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