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Im Normalfall sind E-Bikes nach einer Leasing-Dauer von drei Jahren noch gut in Schuss, und der Kauf kann sich lohnen – wenn der Preis stimmt.

Im Normalfall sind E-Bikes nach einer Leasing-Dauer von drei Jahren noch gut in Schuss, und der Kauf kann sich lohnen – wenn der Preis stimmt. (Foto: © brose-ebike.com)

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E-Bike-Leasing: Lohnt sich die Übernahme?

Mobilität

Geleaste E-Bikes sind als Diensträder bei Mitarbeitern und Chefs im Handwerk beliebt. Läuft der Leasing-Vertrag aus, stellt sich jedoch eine Frage: übernehmen oder abgeben? Das hängt von drei Faktoren ab.

Nach Boomzeiten dank Corona stagniert der Markt seit 2022. Im vergangenen Jahr verkaufte die Branche 2,05 Millionen E-Bikes, knapp 100.000 weniger als noch 2023. Tatsächlich haben die E-Bikes von den Verkaufszahlen das klassische Fahrrad überholt; 2024 betrug der Anteil rund 53 Prozent. Auch Betriebsinhaber haben das E-Bike entdeckt – und zwar als Dienstrad, das von ihnen in der Regel geleast wird. Daher stellt sich für sie die Frage, ob es sich lohnt, nach Ablauf des Vertrages das Bike zu übernehmen.

Faktor 1: Prüfen Sie den Zustand des E-Bikes


Für die Übernahme eines geleasten E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für den Kauf eines gebrauchten E-Bikes: In welchem Zustand ist das Rad, wie sieht es mit den Verschleißteilen wie Reifen, Bremsbelägen und Kette aus? Das sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter als bisherige Nutzer des Bikes eigentlich wissen. Was man dem E-Bike nicht ansieht, ist der Zustand des Akkus: Hält er noch eine Weile durch oder wird demnächst ein Ersatz für mehrere hundert Euro fällig?

Tipp: Das lässt sich herausfinden, indem Sie den Akku im Fachhandel gegen eine geringe Gebühr auslesen lassen, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club. Im Normalfall sind E-Bikes nach der üblichen Leasing-Dauer von drei Jahren aber noch gut in Schuss, und der Kauf kann sich lohnen – wenn der Preis stimmt.

Faktor 2: Fragen Sie nach dem Übernahmepreis


Anbieter von E-Bike-Leasing werben vor Abschluss eines Vertrags oft mit günstigen Übernahmekonditionen. Doch diese Konditionen werden nicht vertraglich zugesichert – denn das ist bei Leasing-Verträgen rechtlich gar nicht möglich. Beim Leasing steht der Übernahmepreis immer erst am Ende der Laufzeit fest und hängt von der bisherigen Nutzung und dem Zustand des Leasingobjekts ab, aber auch von der Entwicklung des Marktpreises.

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Das ist beim E-Bike-Leasing nicht anders: So hatten viele Anbieter vor einigen Jahren noch mit Übernahmepreisen in Höhe von 10 Prozent des ursprünglichen Neupreises geworben – doch wer heute ein solches Rad übernimmt, muss eher 16 bis 18 Prozent des früheren Neupreises zahlen, berichten die Experten des Finanzratgebers finanztip.de.

Das dürfte unter anderem an der überraschend langen Lebensdauer von E-Bikes liegen: Die hatte der Zweirad-Industrie-Verband nach eigenen Angaben von Beginn an zu niedrig eingeschätzt. So ging der Verband anfangs von einer Lebensdauer von vier bis fünf Jahren aus, hat diese Zahl nun aber gerade auf acht bis neun Jahre korrigiert.

Faktor 3: Wer versteuert den geldwerten Vorteil?


Bei der Übernahme eines geleasten E-Bikes werden für den Käufer in der Regel auch Steuern fällig. Denn das Bike ist nach drei Jahren in der Regel deutlich mehr wert als die 16 oder 18 Prozent des Neupreises, die der Anbieter für die Übernahme verlangt. Dieser Preisvorteil gilt steuerlich als Lohnzahlung durch Dritte – und die muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern.

Das Finanzamt macht es sich dabei leicht: Es setzt nach drei Jahren Leasingdauer noch 40 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung als Restwert an. So hat es das Bundesfinanzministerium in einem ­Schreiben 2017 vorgegeben. Hat ein Mitarbeiter ein E-Bike ­also für 18 Prozent des Neupreises erworben, beträgt sein geldwerter Vorteil 22 Prozent des Neupreises (= 40 Prozent - 18 Prozent).

Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat für einen Gesellen ein E-Bike geleast. Der Bruttolistenpreis bei Vertragsabschluss betrug 3.000 Euro. Im Mai 2025 endet der Leasingvertrag. Der Leasinggeber bietet dem Gesellen die Übernahme für 540 Euro an (18 Prozent des Neupreises). Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil beträgt dadurch 660 Euro, die der Geselle zusätzlich versteuern muss. Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 20 Prozent würden also 132 Euro Einkommensteuer fällig.

TippFalls jedoch der tatsächliche Marktpreis für das gebrauchte Rad zum Zeitpunkt der Übernahme weniger als 40 Prozent beträgt, sinkt damit auch der geldwerte Vorteil. Das müsste der Käufer dem Finanzamt allerdings beweisen können. Wer ein E-Bike übernimmt, sollte daher für das Finanzamt die Laufleistung und den Zustand des Rades am Ende der Leasingzeit dokumentieren und einige Kleinanzeigen von Rädern in einem ähnlichen Zustand archivieren. Noch besser: Lassen Sie einen Zweirad-Händler den Wiederverkaufspreis schätzen.

Alternativen

Es gibt jedoch zwei Alternativen, bei denen Ihre Mitarbeiter ­keine Lohnsteuer für das gebrauchte Bike zahlen müssen:

  1. Sie kaufen als Arbeitgeber das gebrauchte E-Bike vom Lea­singanbieter und verkaufen es ebenfalls vergünstigt an Ihren Mitarbeiter weiter. Den geldwerten Vorteil könnten Sie als ­Arbeitgeber dann pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG), zuzüglich Kirchensteuer und Soli. So bliebe der Mitarbeiter von der Steuerzahlung verschont.
  2. Eine deutlich günstigere Lösung bieten viele Leasinganbieter an: Sie versteuern selbst den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 Prozent (§ 37b EStG). Für die Anbieter ist das eine verkaufsfördernde Maßnahme. Der Vorteil für Arbeitgeber und Mit­arbeiter: keine zusätzlichen Kosten der Übernahme durch ­Steuern. Bonus für den Arbeitgeber: kein Aufwand mit der Abwicklung und kein potenzielles Haftungsrisiko, falls das Rad ­irgendwelche versteckten Mängel hat.

Tipp Mitarbeiter sollten sich kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit ein Angebot des Leasinggebers für die Übernahme des ­E-Bikes erstellen lassen. Geht daraus hervor, dass der Leasing­geber die Steuern übernimmt, erleichtert das die Kaufentscheidung deutlich.

Alternativen zur Übernahme Wem die Übernahme des E-Bikes zu teuer ist, kann es stattdessen einfach am Ende der Laufzeit zurückgeben. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, einen neuen Leasing-Vertrag für ein neues Zweirad abzuschließen. Das ist zwar teurer, aber dafür steht ­wieder drei Jahre lang ein neues Rad zur Verfügung.

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Text: / handwerksblatt.de

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