"Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegsverzehr", so die Bäckerverbände aus Sachsen  und Thüringen.

"Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegsverzehr", so die Bäckerverbände aus Sachsen und Thüringen. (Foto: © Anna Pustynnikova /123RF.com)

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Bäcker stellen sich gegen Entscheidung des Umweltbundesamts

Handwerkspolitik

Die Landesinnungsverbände der Bäcker in Sachsen und Thüringen kritisieren die Entscheidung des Umweltbundesamtes, dass Stollen bis zu 750 Gramm in Folienverpackungen künftig unter das Einwegverpackungsgesetz fallen. Das verursache zusätzliche Abgaben und unnötige Bürokratie.

Per Allgemeinverfügung hat das Umweltbundesamt (UBA) entschieden, dass Stollen bis zu 750 Gramm in Folienverpackungen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen, weil sie vom Käufer unmittelbar verzehrt werden könnten. Damit wird für die Verpackung eine Gebühr fällig. Außerdem gibt es zusätzliche Meldepflichten.

Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen und der Landesinnungsverband für das Thüringer Bäckerhandwerk sprechen von "vollkommen unnötigen Bürokratielasten" und Abgaben für das Weihnachsgebäck. Betroffene Betriebe müssen sich beim UBA registrieren, Meldungen abgeben und Gebühren zahlen.

Praxisferne Auslegung

Das Bundesamt folgt damit nicht dem Rat der Einwegkunststoffkommission. Sie hatte im Juni 2024 empfohlen, diese Stollenverpackungen nicht unter das Gesetz zu fassen, da die Portionsgröße nicht zum Sofortverzehr geeignet sei. "Ein Stollen ist ein handwerklich hergestelltes, saisonales Genusserlebnis und auch in kleineren Portionen kein To-go-Produkt", betont Stefan Richter, Landesobermeister des sächsischen Innungsverbands. Die Auslegung des UBA sei praxisfern, belaste die Handwerksbetriebe und schade einem weltbekannten Kulturgut, indem es vom symbolträchtigen Präsent und Mittelpunkt der Kaffeetafel zu einem schnellen Snack abgewertet werde. 

"Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegsverzehr. Ein Stollen wird in Folie verpackt, um seine Feuchtigkeit und seine Aromen möglichst lange zu erhalten. Da er sehr mächtig ist, schneidet sich eine einzelne Person maximal drei Scheiben ab und isst diese vom Teller – mit der Kuchengabel oder mit der Hand" erklärt die Landesinnungsmeisterin des thüringischen Verbands, Celestina Brandt.

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Fehlentscheidung schnellstmöglich korrigieren

Beide Landesinnungsverbände setzen sich dafür ein, dass besonders kleine und mittlere Handwerksbäckereien nicht durch zusätzliche Meldepflichten überfordert werden. "Wir stehen an der Seite unserer Mitgliedsbetriebe. Deshalb werden wir rechtliche Schritte unterstützen und zugleich die Politik auffordern, diese Fehlentscheidung des Umweltbundesamts schnellstmöglich zu korrigieren", so Brandt und Richter.

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Text: / handwerksblatt.de

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