Ist ein Stollen ein Snack, den man im Ganzen verputzt? Wohl eher nicht.

Ist ein Stollen ein Snack, den man im Ganzen verputzt? Wohl eher nicht. (Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks)

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Ein Stollen für den Bundesernährungsminister

Betriebsführung

Ist ein 750-Gramm-Stollen ein Snack to go? Wie ein Snack für unterwegs? Das Bäckerhandwerk hat den Bundesernährungsminister auf seiner Seite. Die Einstufung des Umweltbundesamtes soll rückgängig gemacht werden.

Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hat einen Stollen geschenkt bekommen. Der Präsident  des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks (ZDB) Roland Ermer und Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg haben dem Minister das traditionelle Gebäck nicht ohne Grund bei ihrem Empfang im Ministerium überreicht. Seit einigen Wochen bewegt das Thema "Stollen" die Gemüter. Das Umweltbundesamt hatte beschlossen, Folienverpackungen eines 750 Gramm-Stollens dem Einwegkunststofffondsgesetz zu unterwerfen. Die Hersteller der betroffenen Produkte - zum Beispiel Folienverpackungen, Einwegbecher, Feuchttücher - müssen Abgaben in den Fonds zahlen. 

Dr. Friedemann Berg und Präsident Roland Ermer vom ZDB, Abteilungsleiterin im BMLEH Dr. Monika Lahrssen-Wiederholt, Bundesminister Alois Rainer, Vize-Präsident Jürgen Hinkelmann (v.l.) Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Dr. Friedemann Berg und Präsident Roland Ermer vom ZDB, Abteilungsleiterin im BMLEH Dr. Monika Lahrssen-Wiederholt, Bundesminister Alois Rainer, Vize-Präsident Jürgen Hinkelmann (v.l.) Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

"Einen Christstollen regulatorisch wie einen Imbiss für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten", betonte Präsident Ermer im Büro des Ministers. Verpackungen müssten vielmehr nach der tatsächlichen Nutzung durch Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet werden. 

Bundesminister Alois Rainer habe dies bestätigt und zugesagt, sich dazu an das Bundesumweltministerium mit der Bitte zu wenden, diese Entscheidung rückgängig zu machen, berichtet der Bäckerverband.

Der Frust im Verband und bei den Betrieben sei groß, sagte Ermer. Die Entscheidung des Umweltbundesamtes bringe Bürokratiebelastungen mit sich und verursacht zusätzliche Kosten. Außerdem würde die Einordnung als Snack den Christstollen abwerten. 

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Ein weiteres Bürokratiethema gaben die Vertreter des Bäckerhandwerks dem Ministerium mit auf den Weg: Die EU-Entwaldungsverordnung. Präsident Ermer: "Dieses Drama muss beendet werden, damit unsere Betriebe endlich von den aufwändigen Nachweis- und Meldepflichten entlastet werden, die diese Verordnung vorsieht. Der Mittelstand benötigt praxisnahe Lösungen, um sich um seine Kernaufgaben kümmern zu können. Wir Bäcker wollen backen und nicht verwalten!"

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Text: / handwerksblatt.de

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