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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
900 Euro Investitionszuschuss gibt es pro installiertem Ladepunkt. (Foto: © Lightpoet/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2020
Ab sofort bekommen Privatleute, die Ladestationen für Elektroautos in Wohnhäusern installieren, 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt über die KfW. Die Heimladestation muss ein Fachunternehmen, etwa ein Elektrobetrieb, installieren.
Neue Ladestationen für Elektroautos werden gefördert: Das Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW und des Bundesverkehrsministeriums ist am 24. November gestartet. Privatleute können dann 900 Euro Investitionszuschuss pro installiertem und privat genutztem Ladepunkt in Wohngebäuden erhalten.
Vorausgesetzt wird, dass sich die Ladestation in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich befindet, also am Stellplatz oder in der Garage eines Wohnhauses.
Fachbetrieb findenEinen Innungsfachbetrieb zum Thema E-Mobilität in Ihrer Region finden Sie auf den Internetseiten des Zentralverbandes des Elektrohandwerks. Dort gibt es auch Informationen zu der passenden Ladestation und wie man seine Photovoltaik-Anlage ggf. einbinden kann.
Den Zuschuss gibt es für den Kauf und den Einbau der neuen Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz. Privatpersonen sollen motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und dafür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.
Ladestationen Liste der förderfähigen Ladestationen
Voraussetzung für die Förderung: Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort etwa aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Die Ladestation darf maximal 11 kW Ladeleistung haben. Eine Ladestation mit höherer Leistung kann ggf. vom Elektrobetrieb gedrosselt werden.
Antragsberechtigte: Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Antrag: Der Zuschuss muss unbedingt vor Bestellung der Ladestation, etwa einer Wallbox, im KfW-Zuschussportal beantragt werden.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme indem man die Rechnungen der durchführenden Fachunternehmen vorlegt.
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