Investment in E-Flotte lohnt
An E-Autos führt kein Weg vorbei. Der Investitionsbooster erlaubt es Betrieben nun, Stromer schon im Jahr der Anschaffung zu 75 Prozent abzuschreiben.
Nein, die neue Regierung macht doch schon etwas an den Rahmenbedingungen für die Betriebe. Diese helfen zudem, in den Umbau der Fahrzeugflotte auf Stromer zu investieren. Das gilt für die Installation einer Ladeinfrastruktur in den Betrieb als auch die Fahrzeuge selbst und geht über die Abschreibung. Üblicherweise können Betriebsinhaber ihre Investitionen mit dem Gewinn verrechnen. Das Neue im Investitionsbooster: Ausrüstungsinvestitionen können im Anschaffungsjahr um 30 Prozent, E-Fahrzeuge sogar um 75 Prozent abgeschrieben werden.
Steuersparmodell: Degressive AfA als Investitionsbooster
Für Unternehmen ist es ein Rechenexempel, ob sie die berühmte AfA, die Absetzung für Abnutzung, linear oder degressiv nutzen. Linear heißt, dass sie über den Abschreibungszeitraum jedes Jahr die gleiche Summe von den Anschaffungskosten mit dem Gewinn verrechnen, bei degressiver AfA können sie in den ersten Jahren eine hohe Summe ansetzen, die dann entsprechend sinkt. Anders gesagt: Die Zeitdauer der steuerlichen Abschreibung ändert sich nicht, wohl aber die Höhe der Summe, die sie geltend machen können.
Der Investitionsbooster gibt Unternehmen die Möglichkeit, sämtliche Investitionen, die sie vom 1. Juli 2025 bis 1. Dezember 2027 tätigen, schon im ersten Jahr mit bis zu 30 Prozent degressiv abzuschreiben. Auch in den beiden Folgejahren sollen sie vom dann verbleibenden Restwert jeweils 30 Prozent abschreiben können. Das hilft Unternehmen, besser ihre Liquidität abzusichern.
75 Prozent sofort abschreiben
Deshalb können Unternehmen ebenfalls ab sofort gleich 75 Prozent des Anschaffungspreises für ein E-Auto degressiv steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für alle neu angeschafften E-Fahrzeuge bis zum 1. Januar 2028. Will der Betrieb zudem einen Stromer als Dienstfahrzeug für Mitarbeiter anschaffen, hat der Booster die steuerliche Förderung von 70.000 auf jetzt 100.000 Euro angehoben. Dienstwagenfahrer müssen dann den geldwerten Vorteil mit 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich versteuern (plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zwischen Haus und Arbeit pauschal oder Einzelfahrtversteuerung).
Angebot vorhanden
Einen Mangel an potenziellen Fahrzeugen gibt es nicht – im Gegenteil. Längst gibt es sowohl bei den leichten Nutzfahrzeugen als auch den klassischen Pkw Fahrzeuge in jeder Klasse und, mit Blick auf betriebliche Anwendungen, für jeden Einsatzzweck. Meist bieten die Fahrzeughersteller sogar selbst Auf- und Umbauten im großen Stil an. Spezialausrüstungen setzen die Marken mit zertifizierten Umbauern um; die Modelle kommen zum Teil als Ein- oder Zweirechnungsfahrzeug und stehen den Verbrennern in nichts mehr nach.
Jüngster Einsteiger in den Markt mit elektrischen Nutzfahrzeugen ist Kia, die schon mal vor 30 Jahren in Deutschland mit einem Transporter unterwegs waren und jetzt ihre PBV-Reihe nach und nach an den Start bringen. PBV steht für Platform Beyond Vehicle, den Start macht der PB5 Cargo, der bereits ab netto 32.932,77 Euro zu haben ist. Der Van bietet eine Reichweite von bis zu 416 Kilometern und 5,1 Kubikmeter Ladefläche.
Auch Renault steht mit gleich drei neuen Versionen auf einer neuen Plattform speziell für Stromer in den Startlöchern. Neben der Neuauflage des Trafic kommen mit Estafette und Goelette zwei weitere Baureihen im nächsten Jahr auf den Markt.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung richtet sich nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts, während sie bei der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer gleich bleibt. Sie lohnt sich dann, wenn der Gewinn in den ersten Jahren der Nutzung des neuen Guts stark gemindert und in kürzerer Zeit stille Reserven gebildet werden sollen. Fällt der Satz der degressiven Abschreibung unter dem der linearen Abschreibung, sollte das Unternehmen zur linearen Abschreibung umschwenken. Für den Wechsel gibt es sogar eine Formel: Nutzungsdauer+1-(100/degressiver Anfangssatz) ergibt das Jahr. Ein Beispiel für ein Wirtschaftsgut, was mit 25 Prozent im ersten Jahr degressiv bei einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben wird: 5+1-(100/25) = 2; also sollte der Wechsel bereits im zweiten Jahr erfolgen.
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Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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