Das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium haben festgelegt, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – oder kurz: Lieferkettengesetz – lockerer und mehr im Sinne der Betriebe anwenden soll. Schon im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Bürokratie beim LkSG deutlich zu reduzieren. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 zur Überarbeitung des Gesetzes hat die Bundesregierung dafür den rechtlichen Weg freigemacht.
Für Betriebe bedeutet das: Die bisherige Pflicht, ausführliche Berichte zu erstellen, soll komplett gestrichen werden – und zwar rückwirkend! Gleichzeitig werden neun von dreizehn möglichen Bußgeldgründen ersatzlos aus dem Gesetz entfernt. Damit entfallen für viele Unternehmen zeitraubende Dokumentationen und das Risiko kleiner formaler Fehler mit Bußgeldern.
Keine Berichte mehr, laufende Verfahren werden eingestellt
Um die Entlastung sofort spürbar zu machen, hat das BMWi das BAFA angewiesen, ab sofort Unternehmensberichte nicht mehr zu prüfen. Bereits laufende Bußgeldverfahren zu diesen Punkten werden eingestellt, neue gar nicht mehr eröffnet. Strafen bleiben nur noch in sehr schweren Fällen möglich, zum Beispiel, wenn es um grobe Menschenrechtsverletzungen geht. Auch dann muss das BAFA streng begründen, warum es ein Verfahren aufnimmt.
Darüber hinaus soll das BAFA die Kommunikation mit den Betrieben verstärken. Es wird mehr praktische Hilfestellungen geben, zum Beispiel Umsetzungshilfen oder Unterstützung bei Kooperationen verschiedener Unternehmen. Als nächster Schritt ist geplant, das bisherige LkSG durch die neue EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) zu ersetzen – allerdings so, dass die Regeln möglichst ohne großen Papieraufwand umgesetzt werden. Die Bundesregierung betont, dass Handwerksbetriebe und andere kleinere Unternehmen so wenig wie möglich belastet werden sollen.
Hintergrund
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem Jahr 2023 in Kraft. Seit dem Jahr 2024) müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen. Das Kabinett möchte die Berichtspflichten über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nun abschaffen. Zeitgleich wurde am 3. September 2025 der Gesetzesentwurf für das Umsetzungsgesetz zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Kabinett beschlossen, die die Berichtspflichten für die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) festlegt. Dabei ist der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.
Ausführliche Informationen über das LkSG für KMU bietet der > Fragen- und Antworten-Katalog für KMU des BAFA.
Quellen: BMWI; vzbv; BAFA
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