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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Tradition des Bierbrauens in Deutschland ist in die Liste des immateriellen Kulturgutes aufgenommen. (Foto: © Iaroslav Danylchenko/123RF.com)
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Mai 2020
Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste. Das immaterielle Kulturerbe zeichnet sich durch Lebendigkeit aus und wird von menschlichem Wissen und Können getragen. Nun wurden neun Neuaufnahmen bekanntgegeben.
Sieben Kulturformen haben es in die Liste des immateriellen Kulturerbes geschafft. Darunter auch das handwerkliche Bierbrauen und die deutsche Friedhofskultur. Das haben die Kulturministerkonferenz und Monika Grütters, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission bekanntgegeben. Zu den weiteren Nominierungen zählen unter anderem der moderne und zeitgenössische Tanz sowie die manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas. Voraussetzung dafür war es, dass diese Kulturformen im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gelistet sind.
Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte: "Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung."
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Maria Böhmer, sagte mit Blick auf die Neuaufnahmen: "Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind gelebtes Kulturerbe. Wenn Menschen ihr Wissen und Können weitergeben, ist das ein wertvoller Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben, zur kulturellen Identität und zu nachhaltiger Entwicklung. Kultur ist lokal und grenzüberschreitend zugleich – das zeigen die multinationalen Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes."
Quelle: Deutsche UNESCO Kommission
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis nun 106 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
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