Die Straßenverkehrsordnung fordert von jedem Verkehrsteilnehmer Rücksicht.

Die Straßenverkehrsordnung fordert von jedem Verkehrsteilnehmer Rücksicht. (Foto: © marog/123RF.com)

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Straßenverkehrsordnung seit 85 Jahren in Kraft

Rechts vor links oder Geschwindigkeitsbegrenzung. Seit den 1. Januar 1938 regelt die Straßenverkehrsordnung den Verkehr. Ihr wichtigstes Ziel bis heute: Unfälle vermeiden.

Der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung erwartet von jedem Verkehrsteilnehmer eine ständige Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere. Das gilt auch für Fahrradfahrer sowie alle am Verkehr teilnehmenden Personen. Damit diese und viele andere Regeln wieder frisch ins Gedächtnis wandern, hat der Mietwagenanbieter Sunny Cars einen Überblick zusammengestellt. Weitere Vorschriften gelten der Geschwindigkeit. Vorgaben wie zum Beispiel Abstandsregeln, das Überholen und das Abbiegen sollen die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls gleichfalls mindern.

Doch sie umfasst mehr. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung besteht aus drei Teilen: Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr, Klassifikation der Verkehrszeichen und dem Bußgeldkatalog bei Verstößen. Regelmäßige Anpassungen und Ergänzungen durch das Bundesverkehrsministerium sollen die Aktualität des Dokuments sicherstellen.

StVO seit es Kutschen gibt

An Verkehrsregeln halten Fahrer sich schon seit es Kutschen gibt. Aufgrund des technischen Fortschritts und einem immer größeren Verkehrsaufkommen galt die einstige Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab den dreißiger Jahren schnell nicht mehr als zeitgemäß. Der damalige Innenminister und der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen beschlossen am 13. November 1937 ein neues Vorschriftenpaket.

Diese Straßenverkehrs-Ordnung trat mit Beginn des Jahres 1938 in Kraft. In einigen Teilen gilt sie bis heute. In den Jahren darauf folgten zahlreiche Ergänzungen und Änderungen: Sie betrafen die Beleuchtung, Ausrüstung, Fahrver- und -gebote, Beschilderung, Markierung, Parkflächen, Radwegen und Geschwindigkeit. Zuletzt wurde 2010 die Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung und 2014 die Anschnallpflicht für Taxifahrer verabschiedet. 2015 kamen Vorrechte von E-Autos und 2017 das Verhüllungsverbot am Steuer hinzu. Seit November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Er ahndet vor allem Verstöße beim Parken. Das neueste Update: Die "Maskenpflicht" im Verbandskasten. Ab dem 1. Februar 2023 gehören dort zusätzlich zwei medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken hinein.

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StVO regelt Geschwindigkeit

Das erste Tempolimit in Deutschland lag bis 1910 bei 15 Stundenkilometern innerorts. 1934 hoben die Nationalsozialisten erst einmal alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, woraufhin die Anzahl an Unfällen drastisch anstiegen. Das Tempolimit wurde einige Jahre später wieder eingeführt. Nach einer weiteren Aufhebung des Tempolimits im Jahr 1953, beinhaltet die StVO seit 1957 konstant Höchstgeschwindigkeiten. In der heutigen Fassung heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, fährt nur so schnell, dass sie oder er das Gefährt ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen." Zudem spielen hier die Faktoren persönliche Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung eine Rolle.

Zurzeit liegen die Limits bei maximal 50 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften und 100 außerorts. Das gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen. Beträgt die Sichtweite durch Regen, Schnee oder Nebel weniger als 50 Meter, gilt es, nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren. Doch nach wie vor zählt das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen. Schnellfahrenden winken je nach Höhe des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Bleibt zu hoffen, dass Autorasern und Rad-Rüpeln irgendwann ein Licht aufgeht: Ein achtsames, den Gegebenheiten angepasstes Fahren im Rahmen des Tempolimits schützt das Leben von Passanten und Fahrern.

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Text: / handwerksblatt.de

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