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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der Koalitionsausschuss will Energienutzern mit zehn Maßnahmen helfen. (Foto: © Neirfy/123RF.com)
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März 2022
Die heftig steigenden Energiepreise belasten sowohl die Wirtschaft als auch private Verbraucher. Um sie zu entlasten, hat der Koalitionsausschuss einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen.
Derzeit steigen die Energiepreise stark an. Der Koalitionsausschuss hat deswegen jetzt ein Maßnahmenpakt auf den Weg gebracht, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Der Ausschuss hat sich auf zehn Entlastungsschritte geeinigt:
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll schon Anfang Juli dieses Jahres entfallen. Der Koalitionsausschuss rechnet damit, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die an die EEG-Umlage gekoppelten Ausnahmenund die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln sollen zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst werden.
Arbeitnehmer sollen von der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro profitieren. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Zusätzlich soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werde. Auch hier gilt der neue Freibetrag rückwirkend ab dem 1. Januar.
Mit Blick auf die ebenfalls gestiegenen Preise für Mobilität wird die Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer und der Mobilitätsprämie vorgezogen. Der ursprünglich geplante Stichtag war der 1. Januar 2024. Die Pauschale beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Geplant ist eine Neuordnung der Pendlerpauschale noch in dieser Legislaturperiode. Dabei sollen die ökologisch-sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigt werden.
Bezieher von existenzsichernden Leistungen sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Davon profitieren sollen besonders diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
Für von Armut betroffene Kinder ist ein Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat vorgesehen. Er soll zum 1. Juli eingeführt werden. Er soll bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
Ab Oktober soll der neue Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gelten und dafür sorgen, dass das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer steigt.
Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:
Die Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld gelten drei weitere Monate bis zum 30. Juni dieses Jahres (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).
Der bereits beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll schnell vom Bundestag verabschiedet werden. Empfänger von Wohngeld erhalten 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im BafögBezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn üblicherweise die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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