Neubauten sollen ab 2028 dem Null-Energie-Haus-Standard entsprechen. Neue Gebäude, die Eigentum der öffentlichen Hand sind oder von dieser genutzt werden, müssen ab 2026 als Nullemissions-Gebäude gebaut werden.

Neubauten sollen ab 2028 dem Null-Energie-Haus-Standard entsprechen. Neue Gebäude, die Eigentum der öffentlichen Hand sind oder von dieser genutzt werden, müssen ab 2026 als Nullemissions-Gebäude gebaut werden. (Foto: © Romolo Tavani/123RF.com)

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Gebäudeenergieeffizienz: ZDH befürchtet Kostensteigerung

Handwerkspolitik

Der Industrieausschuss im EU-Parlament hat den Bericht zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Das Handwerk rechnet mit einer Verteuerung energetischer Sanierungs- und Bauprojekte.

Mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden will die EU höhere Anforderungen für Neubauten und Gebäude im Bestand einführen. Der Industrieausschuss im Europäischen Parlament hat nun den Bericht zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission mit teilweise noch mal verschärften Regeln verabschiedet.

Ende 2021 hatte die Kommission mit ihrem zweiten Maßnahmenpaket "Fit für 55" eine neu gefasste Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz vorgeschlagen. Demnach sollen neu aufgelegte nationale Programme zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands auf eine vollständige Dekarbonisierung bis 2050 abzielen. Spätestens ab 2030 sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge alle Neubauten dem Null-Energie-Haus-Standard entsprechen.

Kürzere Fristen

In seiner Überarbeitung der Richtlinie sieht das EU-Parlament kürzere Fristen vor: Neubauten sollen nun bereits ab 2028 dem Null-Energie-Haus-Standard entsprechen. Neue Gebäude, die Eigentum der öffentlichen Hand sind oder von dieser genutzt werden, müssen ab 2026 als Nullemissions-Gebäude gebaut werden. Hier hatte die Kommission eine Frist bis zum Jahr 2027 vorgeschlagen. 

Außerdem bringt das Parlament zusätzlich nicht direkt gebäudebezogene Themen ins Spiel. Die Kommission hatte zu Beispiel Vorgaben für die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (Fahrzeugstelleplätze mit Ladepunkten, Vorsorge für eine spätere Verkabelung) in der Richtlinie vorgesehen. Das Parlament hat die Integration grüner Infrastruktur (begrünte Dächer oder Wände) und Quartierslösungen ergänzt.

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ZDH befürchtet massive Kostensteigerung

Prinzipiell versteht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Ziele der Richtlinie als Chance für seine Betriebe. "Denn es sind Handwerkerinnen und Handwerker, die die effizienzsteigernden Sanierungsarbeiten umsetzen", kommentierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke den Vorschlag der EU-Kommission vor gut einem Jahr. Aber auch schon damals sah er Verbesserungsbedarf im Hinblick auf mögliche Preissteigerungen als Folge der neuen Regeln.

Nun werde die Sorge immer größer, dass energetisches Sanieren und Bauen mit den verschärften Regeln "erheblich komplexer und teurer" werden könnte. Der ZDH rechnet mit einer "massiven Kostensteigerung" für Hauseigentümer und einer daraus folgenden verstärkten Bauzurückhaltung.

Kritik auch vom Baugewerbe

Schwannecke sagt heute: "Eine schnelle Dekarbonisierung des Gebäudebestandes ist wichtig, um das EU-Ziel zu erreichen, bis 2030 bei den Treibhausgasen 55 Prozent gegenüber 1990 einzusparen. Die nunmehr vorgesehenen verschärften Anforderungen tragen allerdings nicht dazu bei, die Ziele schneller zu erreichen. Wichtig bleibt, Eigentümerinnen und Eigentümern einen Anreiz zu geben, zu investieren und sie nicht zu überfordern."

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) äußert ähnliche Bedenken. "Klimaschutz ist richtig, Bauen und Renovierung müssen aber machbar bleiben", erklärt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Die größte Herausforderung sind die Anforderungen an die Renovierung des bestehenden Gebäudebestands in den kommenden Jahren, um ein ähnliches Niveau wie bei Neubauten zu erreichen. Eigentümer sollten motiviert werden und nicht durch gesetzliche Maßnahmen gezwungen werden."

Einheitliche Grundlagen schaffen

Ein Problem bei der Festlegung von Mindeststandards und dem Erreichen bestimmter Energieeffizienzklassen sei, dass in den Mitgliedsländern der EU unterschiedliche Berechnungsmethoden und Kriterien sowie Energieeffizienzklassen bestünden. Die EU solle zunächst einheitliche Grundlagen schaffen, bevor sie versucht, einheitliche Anforderungen zu definieren.

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Text: / handwerksblatt.de

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