Das Land NRW will weiterhin etwas für die Inklusion von Menschen mit Behinderung tun und arbeitet an einem neuen Aktionsplan.

Das Land NRW will weiterhin etwas für die Inklusion von Menschen mit Behinderung tun und arbeitet an einem neuen Aktionsplan. (Foto: © arnoaltix/123RF.com)

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Inklusion: NRW erarbeitet neuen Aktionsplan

Handwerkspolitik

Die Landesregierung plant eine Neuauflage des Aktionsplans "NRW inklusiv". WHKT und Handwerk.NRW haben dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme Vorschläge vorgelegt.

Seit 2012 treibt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" die Inklusion im Land voran. Das erklärte Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen Optionen und Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe und selbstbestimmten Lebensführung trotz Beeinträchtigung zu eröffnen. Im vergangenen Jahr endete die Laufzeit des Aktionsplans. Nun will die Landesregierung ihn fortschreiben. Dazu hat das Arbeits- und Sozialministerium die Mitglieder des Inklusionsbeirates und der Fachbeiräte um konkrete Vorschläge für einen neuen Plan gebeten.

StellungnahmeHier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Handwerksverbände.Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) und Handwerk.NRW sind in verschiedenen Inklusionsgremien des Landes vertreten. Gemeinsam haben sie in einer Stellungnahme Ideen zu den Themen "Bildung und Ausbildung" und "Arbeit und materielle Lebenssituation" vorgelegt. "Die Information, Motivation, Unterstützung und Sensibilisierung der Akteure der Berufsbildung ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zu inklusiver Berufsbildung" heißt es darin zum ersten Themenfeld.

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Berufsorientierung fest etablieren

Es sei wichtig, eine differenzierte Berufsorientierung fest in der schulischen Arbeit in den Sekundarbereichen I und II zu etablieren. Fördermöglichkeiten müssten sowohl bei Jugendlichen und deren Eltern als auch bei den Lehrern bekannter gemacht werden. Betriebe bräuchten Ermutigung, Praktikumsplätze, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung anzubieten. Dafür seien auch sie besser über Fördermöglichkeiten und allgemein für das Thema Inklusion zu informieren. Prüfungsausschüsse in der Aus- und Fortbildung sollten für Nachteilsausgleiche sensibilisiert werden. Die Kosten dafür dürften nicht bei den Ausbildungsbetrieben hängen bleiben.

Die beiden Handwerksverbände empfehlen außerdem, die Ausbildungen nach Fachpraktiker-Regelungen bei den Betrieben zu bewerben. Es sei noch zu wenig bekannt, dass so eine rehabilitationspädagogische Begleitung sichergestellt werden kann – ganz ohne Kosten für Ausbildungsbetriebe. Für junge behinderte Menschen wiederum gebe es im Hinblick auf für sie geeignete Berufsschulstandorte nur wenig Informationen. Hier bestehe Handlungsbedarf, denn für sie sei es entscheidend zu wissen, nur wo eine passende Fachklasse eingerichtet ist, welche Erfahrungen die Schule und die Lehrkräfte im Umgang mit welchen Behinderungsarten haben und inwieweit das Schulgebäude barrierearm ist.

Text: / handwerksblatt.de