Handwerksunternehmen können ab sofort einen Zuschuss für die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur beantragen.

Handwerksunternehmen können ab sofort einen Zuschuss für die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur beantragen. (Foto: © JuanPabloGonzales/123RF.com)

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Handwerkspolitik

Das Bundesverkehrsministerium fördert jetzt die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Handwerksunternehmen, die ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen, können die Förderung beantragen.

Handwerksunternehmen können ab sofort einen Zuschuss für die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur beantragen. Dafür stehen Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Betriebe, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder im Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition.

LinksFormblatt zur Antragseinreichung
Vorlage Kommunalbestätigung
KMU-Definition
Förderportal easy-Online
Für die Bewilligung der Unterstützung muss die entsprechende Kommune bestätigen, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes oder eines vergleichbaren Konzeptes ist. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben, bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 und die zum Betrieb benötigte Ladeinfrastruktur.

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Zuschuss für Mehrausgaben

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Unter Mehrausgaben sind die Mehrkosten des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionell betriebenen Fahrzeug zu verstehen. In erster Linie wird die Beschaffung von Neufahrzeugen gefördert. Als Neufahrzeuge gelten hierbei auch Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller oder den Händler und einer maximalen. Laufleistung von 1.000 Kilometern.

Sollte in einem Fahrzeugbereich kein Serienfahrzeug verfügbar oder eine Umrüstung auf einen elektrischen Antriebsstrang wirtschaftlicher als ein Neukauf sein, kann die Fahrzeugumrüstung gefördert werden. Darüber wird im Einzelfall entschieden. Ein alleiniger Zuschuss nur für Ladeinfrastruktur ist nicht möglich. Die Förderquote ist auf 40 Prozent festgelegt. Kleinen und mittleren Unternehmen kann nach Abgabe einer KMU-Erklärung ein KMU-Bonus gewährt werden. Kleine Betriebe erhalten einen Bonus von 20 Prozent und mittlere Betriebe zehn Prozent.

Schnelle Umsetzung vorausgesetzt

Anträge zur Förderung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen und Ladeinfrastruktur sind bis zum 14. September elektronisch und postalisch einzureichen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt. Der Förderaufruf setzt eine schnelle Umsetzung der Vorhaben voraus. Der Bewilligungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Für Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sind 24 Monate vorgesehen.

Text: / handwerksblatt.de

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