In den Verkaufsräumen der Autohäuser gibt es derzeit keine Kundschaft.

In den Verkaufsräumen der Autohäuser gibt es derzeit keine Kundschaft. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

Vorlesen:

Kraftfahrzeuggewerbe: "Das Verkaufsverbot ist paradox"

Handwerkspolitik

Das Verkaufsverbot für den Autohandel sei aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zwingend notwendig, sagt der ZDK. Es sei nicht verhältnismäßig, den stationären Automobilhandel weiterhin zu verbieten.

Anlässlich der Beratungen von Bund und Ländern zu den zu ergreifenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie kritisiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) das Verkaufsverbot für den Automobilhandel. "Die Betriebe sind geöffnet, denn sie dürfen reparieren, aber dem Kunden vor Ort nichts verkaufen“, erklärt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Jürgen Karpinski Foto: © ProMotorJürgen Karpinski Foto: © ProMotor

Der Einsatz in den Werkstätten sei wichtig, um die Mobilität auch in Corona-Zeiten aufrechtzuerhalten. Das gleichzeitige Verbot des Verkaufs führe aber zu paradoxen Situationen: "Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten", so Karpinski.

Keine Infektionsgefahr in Autohäusern?

Thomas Peckruhn Foto: © ProMotorThomas Peckruhn Foto: © ProMotor

Für das Kfz-Gewerbe sei diese Regelung schwer zu verstehen. Es würde sie akzeptieren, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wäre. Dies sei aber nicht der Fall. In den großflächigen Verkaufsräumen der Autohäuser sei eine Infektionsgefahr mit der vergleichsweise geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit Hygienekonzepten praktisch nicht vorhanden.

"Wer jetzt aus lauter Not beim Lebensmitteldiscounter Autozubehör in den Einkaufswagen packt und an der Kasse Schlange steht, wäre im Autohaus besser aufgehoben, weil er sich dort so sicher fühlen kann wie in Abrahams Schoß“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Das könnte Sie auch interessieren:

Nicht wiedergutzumachender Schaden droht

Der Autohandel sei bereit, noch strengere Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Der mit Abstand wichtigste Absatzkanal für Kraftfahrzeuge dürfe nicht längerfristig verstopft werden. Ansonsten drohe dem Kfz-Handel ein verheerender und nicht wiedergutzumachender Schaden.

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: