Das Handwerk setzt sich weiterhin vehement für die kleine Bauvorlagenberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 für Maurer- und Zimmerermeister ein.

Das Handwerk setzt sich weiterhin vehement für die kleine Bauvorlagenberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 für Maurer- und Zimmerermeister ein. (Foto: © khunaspix/123RF.com)

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Landesbauordnung: Handwerk fordert "vernünftige Lösung"

Die geplante Reform der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung sorgt für Kontroversen. Das Handwerk setzt sich für den Vorschlag der schwarz-gelben Landesregierung ein.

Die Mitglieder des Bauausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags konnten keinen Kompromiss zur geplanten Novelle der Landesbauordnung finden. Der Gesetzentwurf wird damit später als erwartet verabschiedet. Ob die aktualisierte Fassung der Bauordnung wie ursprünglich vorgesehen am 1. Juli in Kraft treten kann ist ungewiss. Mindestens eine weitere Anhörung soll folgen.

"Das Bauen wird immer teurer und komplizierter", warnt Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. Die Novellierung der Landesbauordnung sei eine Chance für die Landesregierung, hier ohne Haushaltsbelastung gegenzusteuern. "Der Ausbau von Dachgeschossen kann helfen, den Wohnungsbedarf ohne Flächenfraß zu decken."

Kleine Bauvorlagenberechtigung gefordert

Andreas Ehlert Foto: © Ingo LammertAndreas Ehlert Foto: © Ingo Lammert

Der Vorschlag der Regierungsfraktionen, Dachgauben unter bestimmten Fällen genehmigungsfrei zu stellen und in anderen Fällen die Möglichkeit zu eröffnen, auch Handwerksmeistern den Entwurf der Bauvorlage für Dachgauben zu erstellen, sei deswegen der richtige Weg.

Das Handwerk setzt sich weiterhin vehement für die kleine Bauvorlagenberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 für Maurer- und Zimmerermeister mit vergleichbaren Fortbildungs- und Versicherungspflichten wie für Architekten und Ingenieure ein. Ehlert: "Das klappt in zehn anderen Bundesländern problemlos und macht das Bauen einfacher und preiswerter."

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Bauabwicklung beschleunigen

Eine solche Bauvorlageberechtigung gibt es aktuell in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein unf Sachsen-Anhalt. Es würde schon weiterhelfen, wenn sich NRW an der brandenburgischen Lösung orientieren könnte, sagt Ehlert. Dort sei klar definiert, bei welchen Bauvorhaben es Ausnahmen von der generellen Bauvorlageberechtigung gibt.

"Ich werbe sehr dafür, dass wir alle Standesinteressen in dieser Frage zurückstellen und eine vernünftige Lösung finden – für einfachere Baugenehmigungsverfahren, niedrigere Planungskosten und schnellere Bauabwicklung. Das wäre ein wirkungsvolles Stück Entfesselung. Das Handwerk steht dafür als Partner bereit.“

Qualifikation vorhanden

Auch die Bauverbände.NRW sind vom Stand des Gesetzgebungsprozesses enttäuscht: "Bedauerlicherweise sieht der aktuelle Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Landesbauordnung eine Bauvorlageberechtigung für entsprechend qualifizierte Handwerksmeisterinnen und -meister nicht vor", erklärt  Hermann Schulte-Hiltrop.

Der Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW betont, dass die Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks über die notwendige Qualifikation verfügten. "In den Ländern, wo es die kleine Bauvorlageberechtigung bereits gibt, hat sich diese durchaus bewährt. Die Regelungen in diesen Bundesländern haben dort zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung und zur Kostenreduzierung von einfachen Bauvorhaben beigetragen."

Versicherungsschutz ist kein Problem

Es sei weder zu einer Niveauabsenkung noch zu einer Gefährdung von Verbraucherinteressen oder Sicherheitsstandards gekommen. Probleme hinsichtlich des Versicherungsschutzes für gleichzeitig planende und bauende Handwerksbetriebe seien in den Bundesländern mit kleiner Bauvorlageberechtigung nicht zu erkennen.

Das Baugewerbe in NRW wolle mit seiner Forderung nicht in die Aufgabenfelder von bauvorlegeberichtigten Architekten und Ingenieuren eingreifen. "Auf eine gute Zusammenarbeit mit diesen Berufsgruppen wird von uns großer Wert gelegt", so Schulte-Hiltrop. Das gelte auch speziell für die Bauvorlageregelungen für größere Vorhaben werden als ausschließliche Aufgabe von Architekten und Ingenieuren.

Entgegenkommen bleibt aus

"Gleichwohl hätten wir ein Entgegenkommen bei der Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung seitens der Architekten- und Ingenieurkammer begrüßt. Dies hätte jetzt auch den Koalitionsfraktionen die Kritik zu den gut gemeinten Vereinfachungen bei Dachgauben erspart.“

Text: / handwerksblatt.de

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