Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hofft, dass die Regierung wegen der sich verschärfenden Corona-Situation Sonderregelungen für die Verdienstgrenze bei Minijobs erlaubt.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hofft, dass die Regierung wegen der sich verschärfenden Corona-Situation Sonderregelungen für die Verdienstgrenze bei Minijobs erlaubt. (Foto: © bartusp /123RF.com)

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Minijobs in der Pandemie flexibel gestalten

Handwerkspolitik

Angesichts des hohen Personalausfalls in der Corona-Pandemie appellieren die Gebäudereiniger an die Bundesregierung, auch in diesem Jahr Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte zu erlauben.

Die Corona-Pandemie hat schwere Folgen auf die Personalsituation im Gebäudereinigerhandwerk. Besonders die Omikron-Welle führt zu vielen Ausfällen. "Die coronabedingte Situation hat auch aktuell wieder erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Gerade personalintensive Branchen wie die Gebäudereinigung sind aufgrund massiv steigender Inzidenzen gekennzeichnet von hohen Krankenständen und einer großen Zahl von Quarantäneanordnungen", sagt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks.

Arbeitskräfteausfall droht

Thomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-HandwerksThomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-Handwerks

Das führe zu Problemen bei der Ausführung von Reinigungsaufträgen. Davon betroffen seien auch systemrelevanten Bereiche wie der Krankenhaus-, Pflege- oder Seniorenheimreinigung. Dietrich: "Daher ersuchen wir die Bundesregierung, wie in den vorangegangenen Pandemiejahren flexible Möglichkeiten zum Ausgleich von ausfallenden Beschäftigten zu schaffen. Die 2020 und 2021 praktizierte Regelung der zeitlich erweiterten Einsatzmöglichkeiten für kurzfristige Beschäftigungen hat sich als sinnvoll erwiesen und wäre erneut ein wirksames, erprobtes und unbürokratisches Instrument gegen einen drohenden Arbeitskräfteausfall."

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BIV hofft auf Sonderregelung

Sowohl im Jahr 2020 als auch 2021 hatte die Bundesregierung per Sonderregelung erlaubt, dass Minijobber wegen der außergewöhnlichen Corona-Umstände nicht nur an drei, sondern an vier (2021) beziehungsweise an fünf (2020) Kalendermonaten mehr arbeiten und so auch mehr als 450 Euro verdienen durften. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hofft, dass die Regierung wegen der sich verschärfenden Corona-Situation eine ähnliche Regelung auch für 2022 zulässt.

Quelle: BIV

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Text: / handwerksblatt.de

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