Das NRW-Handwerk erhofft sich durch die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung auch eine Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung.

Das NRW-Handwerk erhofft sich durch die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung auch eine Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung. (Foto: © khunaspix/123RF.com)

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NRW-Handwerk fordert Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung

Handwerkspolitik

Erneut fordert das nordrhein-westfälische Handwerk das Land auf, die kleine Bauvorlageberechtigung einzuführen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der beruflichen Bildung zu steigern.

Das nordrhein-westfälische Handwerk fordert Landesregierung und Parlament auf, die kleine Bauvorlageberechtigung einzuführen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der NRW-Handwerksrat, das oberste Beschlussgremium der Handwerksorganisation in NRW. Eine solche Befugnis für das Handwerk gelte bereits in 14 Bundesländern. 

Die Erlaubnis würde es auch Meistern des Zimmererhandwerks und des Maurer-, Betonbauer- und Stahlbetonbauerhandwerks sowie gleichwertig Qualifizierten erlauben, Genehmigungsplanungen für die Änderung, Errichtung sowie den Abbruch von einfacheren Bauwerken als verantwortliche Planfertiger zu unterzeichnen. Die Berufsqualifizierten aus dem Bauhauptgewerbe könnten dann Bauanträge für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, eingeschossige gewerbliche Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude und Garagen planen und die Ausführung anleiten.

Berufsbildung attraktiver machen

"Die Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung für Meisterinnen und Meister im Bauhandwerk würde eine Anerkennung nachweislich erworbener Befähigung und einen maßgeblichen Schritt zur Gleichwertigkeit und Attraktivität der beruflichen Bildung bedeuten“, erklärt der Präsident von Handwerk.NRW, Andreas Ehlert.

BauvorlagenberechtigungHier finden Sie den wörtlichen Beschluss des NRW-Handwerksrats.Das Handwerk bekenne sich auch dazu, dass auch Handwerksmeister Fortbildungs- und Versicherungspflichten analog zu den freien Berufen zu erfüllen haben, um faire Wettbewerbsbedingungen im Sinne der Verbraucher zu gewährleisten. Dem Handwerk gehe es dabei "keineswegs um eine vollständige Gleichstellung der Leistungserbringung mit den planenden Berufen oder gar um Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des Handwerks", so Ehlert.

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Schlagzahl erhöhen

Wohnungsbau, Energieeffizienz und Klimaschutz seien Aufgaben, die in den kommenden Jahren "mit sehr hoher Schlagzahl vorangetrieben werden müssen". Richtigerweise seien deshalb in NRW bereits viele Maßnahmen ergriffen worden, um das Bauen einfacher und schneller zu machen und bürokratische Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Ehlert: "Die kleine Bauvorlageberechtigung ist konstitutiv, wenn der immense Baubedarf schneller umgesetzt werden soll."

Quelle: Handwerk.NRW

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Text: / handwerksblatt.de

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