Handwerker, die Materialien für ihre eigene Arbeit transportieren und sich dabei in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz bewegen, müssen keinen digitalen Tachographen ins Fahrzeug einbauen.

Handwerker, die Materialien für ihre eigene Arbeit transportieren und sich dabei in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz bewegen, müssen keinen digitalen Tachographen ins Fahrzeug einbauen. (Foto: © Vladimir Sladek/123RF.com)

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Tachographenpflicht: Ausnahme fürs Handwerk

Handwerkspolitik

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat die Verabschiedung des Straßenverkehrpakets beschlossen. Bei der Tachographenpflicht soll es Ausnahmen für Handwerker geben.

Das Straßenverkehrspaket ist beschlossene Sache. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat der Verabschiedung zugestimmt. Das Paket enthält neue Bestimmungen für die Spediteursbranche, die unlautere Praktiken verhindern sollen. Wichtiger Teil ist auch die verpflichtende Einführung digitaler Tachographen. "Es ist uns gelungen, unsere Handwerker durch maßgeschneiderte Ausnahmen zu schützen", berichtet der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber. Er ist stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss.

Passgenaue Ausnahme für Handwerker

Demnach seien Handwerker, die Materialien für ihre eigene Arbeit transportieren und sich dabei in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz bewegen, nicht von den neuen Vorschriften betroffen. "Diese Ausnahme betrifft Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen und damit Handwerker wie Maler, Tischler oder Dachdecker. Damit schützen wir unsere Handwerker", sagt Ferber. Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen sollen weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen bleiben. "Ein Bäcker, der seine Ware ausfährt, braucht also auch in Zukunft keinen Tachographen."

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Mitgliedstaaten verhindern großzügigere Regelung

Außerdem soll es Ausnahmen für das Baugewerbe geben: "Baugewerbliche Fahrzeuge von bis zu 44 Tonnen sind von der Regelung ausgenommen, solange sie in einem Radius von 100 Kilometern zum Unternehmenssitz unterwegs sind.“, so Ferber. Eine Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer konnte zunächst im Parlament durchgesetzt werden, wurde aber von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Für Ferber eine Enttäuschung: "Wir hatten die Chance, hier eine erhebliche Verbesserung für unsere Handwerker zu erwirken. Leider wurde das von den Mitgliedstaaten abgeschmettert."

Bevor das Gesetz beschlossen wird, muss es noch vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Aktuell ist die Abstimmung für Mai 2020 geplant.

Quelle: Markus Ferber, MdEP

Text: / handwerksblatt.de

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