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Große Versorgungslücke im Handwerk

Der "goldene Boden" des Handwerks verliert an Glanz. Jedenfalls wenn man die Alterssicherung der Betriebsinhaber betrachtet, sagt das ifh Göttingen.

Mehr als 60 Prozent der Inhaber von Handwerksbetrieben erwarten eine gesetzliche Rente von weniger als 600 Euro. Nur jeder Achte hat Aussicht auf mehr als 1.000 Euro. Das hat eine Studie des ifh Göttingen ergeben. Drei Viertel der Inhaber von Handwerksbetrieben wenden demnach mehr Geld für die private Altersvorsorge auf als für die gesetzliche Rentenversicherung.

Dabei bestünden, so die Autoren der Studie, nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen Soloselbstständigen aus dem zulassungsfreien und dem zulassungspflichtigen Handwerk und auch zwischen kleinen und größeren Handwerksbetrieben. Außerdem zeichne sich ein klares West-Ost-Gefälle ab.

Ziele der Handwerkerpflichtversicherung werden nicht mehr erreicht

Die ursprünglichen Ziele der Handwerkerpflichtversicherung würden heute nicht mehr erreicht werden, sagen die Forscher. Insbesondere infolge der Novellie­rung der Handwerksordnung von 2004 unterlägen viele selbstständige Handwerker nicht mehr der Versicherungspflicht, obwohl sie zu den besonders Schutzbedürftigen zu rechnen seien.

Dieser Kreis der Handwerker sei stark gewachsen. Viele würden erst sehr spät zu einer Rentenberatung gehen, obwohl das in einem frühen Stadium des Erwerbslebens sinnvoll sei. 

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Das schlagen die Autoren der Studie vor, um die Situation zu verbessern:

1. Beratung: Da allgemeine Informations­veranstaltungen und Beratungsangebote nur relativ schlecht angenommen würden, könnte die Alters­vorsorge in der allgemeinen Betriebsberatung der Handwerkskammern thematisiert werden. Beson­dere Beachtung sollte dabei den Soloselbstständigen gelten. Ihnen gelinge es vielfach nicht, ausreichende Erträge zu erwirtschaften, mit der Folge, dass Altersvorsorge unterbleibe.

2. Versicherungspflicht: Auch die Politik könnte zu einer Verbesserung der Altersvorsorge beitragen. Alle größe­ren Parteien hatten sich schon zur Bundestagswahl 2017 für eine Versicherungspflicht der Selbststän­digen ausgesprochen. Sie würde, so die Autoren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden helfen und Scheinselbstständigkeit abbauen. Empfohlen wird auch, die Versicherungspflicht an eine Anzahl von Entgeltpunkten zu binden statt wie seit 1960 die Pflichtversicherungszeit in Monaten zu berechnen. Bei entsprechender Zahl der Punkte würde eine gesetzliche Rente über Grundsicherungsniveau garantiert werden, die zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards durch private Vorsorge ergänzt werden muss.

Quelle: ifh Göttingen

Text: / handwerksblatt.de

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