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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Jede Form der Altersvorsorge lohnt sich - der größte Fehler bei der Altersvorsorge sei es, nicht vorzusorgen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)
Vorlesen:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich mit der Rente beschäftigen, Nichtstun ist der schlimmste Fehler. Wir haben drei Experten gefragt: Was sind die besten Tipps, was sind die größten Fehler beim Thema Rente?
Eigentlich weiß es jeder: Die gesetzliche Rente wird im Alter nicht reichen, man sollte unbedingt vorsorgen. Doch bis zum Ruhestand ist es noch lange hin und das Geld wird meist für die laufenden Ausgaben gebraucht. Dazu kommt die Verwirrung angesichts der vielen verschiedenen – und oft schwer durchschaubaren – Altersvorsorgeprodukte und den zahlreichen kritischen Berichten über Riester, Rürup und Co. Die niedrigen Zinsen sorgen außerdem für frustrierende Renditen und schnell schieben Arbeitnehmer und Unternehmer das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank.
Eine gefährliche Entscheidung! Denn wer im Alter einigermaßen sorgenfrei leben will, muss privat vorsorgen. Und alle Experten sind sich einig: Der größte Fehler beim Thema Altersvorsorge ist, nicht vorzusorgen. "Egal, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger: Für alle gilt, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen", betont Jörg Hagedorn, Abteilungsleiter Soziale Sicherung im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Hagedorn ist einer der drei Referenten bei einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Düsseldorf für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Handwerk am 20. März. Sein Thema ist die Betriebliche Altersvorsorge, bei der es in den vergangenen Monaten neue Entwicklungen gab. Denn die Bundesregierung hat vor kurzem das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit soll im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ein neues steuerliches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt werden, das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Dazu gehört, dass die steuerfreien Zuzahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen angehoben werden. Bei der Grundsicherung im Alter werden freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- und Riesterrenten bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben und die Grundzulage bei der Riester-Rente angehoben werden, erklärt der ZDH-Experte: "Damit wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass sich zusätzliche Altersvorsorge in jedem Fall lohnt."
Das Deutsche Handwerksblatt hat zwei Referenten der Veranstaltung und die Leiterin der Betriebsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf gefragt: Was sind Ihre Tipps zum Thema Altersvorsorge?
Alle Informationen zur Veranstaltung "Meine Zukunft – Deine Zukunft. Die richtige Altersvorsorge für Menschen im Handwerk" in der Handwerkskammer Düsseldorf am 20. März finden Sie in diesem Beitrag.
Das Problem zurzeit: Einnahmen aus privater Altersvorsorge wie einer Riester-Rente werden voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Damit stockt der Staat niedrige Renten auf, wenn jemand sonst unter Sozialhilfe-Niveau läge. Bei der Anrechnung plant der Gesetzgeber aber wohl bald höhere Freibeträge, damit sich Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt. Generell gilt: Auch Menschen mit wenig Einkommen sollten Geld fürs Alter beiseitelegen, wann immer es möglich ist. Das kann auf einem Tagesgeldkonto sein. Bei langen Spar-Zeiträumen können aber auch Geringverdiener ein risikoreicheres Produkt wählen, um mehr Rendite zu erzielen. So gibt es Sparpläne auf Aktien-ETF schon ab 25 Euro im Monat oder 50 Euro im Quartal. Und man kann die Zahlungen jederzeit unterbrechen, wenn das Geld knapp ist.
Stephanie Heise ist Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Verbraucherzentrale NRW
Ich hoffe, dass es jedem Erwerbstätigen möglich ist und wird, mindestens einen kleinen Beitrag regelmäßig und konsequent zu sparen.
Claudia Schulte ist Leiterin Unternehmensberatung Betriebswirtschaft bei der Handwerkskammer Düsseldorf
Die zusätzliche Altersvorsorge – ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung – wird für Beschäftigte immer wichtiger. Und sie wird vom Staat gefördert: Zum Beispiel mit der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge (hier insbesondere die Entgeltumwandlung). Daneben gibt es noch weitere Sparformen für das Alter, das kann zum Beispiel eine Lebensversicherung oder Wohneigentum sein. Letzteres wird als "Wohn-Riester" auch im Rahmen der Riester-Rente gefördert.
Welchen Weg ein Beschäftigter wählt, muss er selbst entscheiden. Er sollte sich daher umfassend beraten lassen – etwa von den Versorgungswerken des Handwerks – und seine Präferenzen genau prüfen, zum Beispiel, wie viel Risiko er mit seiner Vorsorge eingehen will und ob er noch zusätzliche Absicherungen benötigt, etwa einen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz. Auch sollte sich jeder möglichst früh in seinem Erwerbsleben für eine ergänzende Vorsorge entscheiden, denn je länger Beiträge entrichtet werden, umso mehr zahlt es sich in der Regel am Ende aus. Für viele Selbstständige im Handwerk gilt eine Besonderheit: Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen per Gesetz versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (Handwerkerrentenversicherung). Sie können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte aber gut überlegt sein, da damit Ansprüche auf die Riester-Förderung, auf die Rente wegen Erwerbsminderung oder Reha-Leistungen verloren gehen können. Auch hier ist eine Beratung zu empfehlen.
Jörg Hagedorn ist Abteilungsleiter Soziale Sicherung beim ZDH
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