Digital überwachte Selbsttests werden nicht anerkannt
Das Bundesgesundheitsministerium warnt: Zertifikate von online beobachteten Schnelltests sind ungültig. Sie werden bei 3G-Kontrollen nicht akzeptiert.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Corona-Schutz im Betrieb
Seit dem 24. November 2021 gilt die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz. Seitdem werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht werden, mit einem 3G-fähigen Zertifikat bestätigt werden dürfen. Zertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig.
Nur Tests vor Ort sind gültig
Tests sind Medizinprodukte, an deren Anwendung zum Schutz der getesteten Personen und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Ergebnisses bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden. Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes sieht die Ausstellung von Testnachweisen ausdrücklich nur für Testverfahren in Präsenz vor.
Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises. Die Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr – also zum Beispiel bei Kontrollen nach der Coronaschutzverordnung – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist auf die Unzulässigkeit von digitalen Testverfahren hin.
Praxistipp
Teststellen, die die Testergebnisse an die Corona-Warn-App übermitteln, können Bürger > hier finden
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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