Keine verlängerten Arbeitszeiten mehr
Bis Ende Juli läuft die Ausnahme-Regelung, die verlängerte Arbeitszeiten wegen der Corona-Krise möglich macht. Danach gelten wieder die alten Vorgaben, teilte das Bundesarbeitsministerium jetzt mit.
Systemrelevante Berufe konnten in der Corona-Krise täglich bis zu zwölf Stunden lang arbeiten. Diese Regelung läuft Ende Juli aus und wird nicht verlängert.
Ausnahmen durch regionale Arbeitsschutzbehörden möglich
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) teilte mit, dass es für eine Verlängerung der Verordnung wegen der Entwicklung der Corona-Epidemie in Deutschland und der allgemeinen Lockerungen in den Ländern keine Notwendigkeit sieht. Stattdessen verweist das BMAS auf die Möglichkeit der Einzelfallzulassung von Ausnahmen durch die regionalen Arbeitsschutzbehörden.
In bestimmten Berufen konnte vorübergehend die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. Das sagte die "COVID-19-Arbeitszeitverordnung". Mitarbeiter bestimmter Branchen konnten über die bisherigen täglichen Arbeitszeiten hinaus und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Die Verordnung setzte das geltende Arbeitszeitgesetz teilweise außer Kraft. Die Maßnahmen durften aber nur bis zum 30. Juni 2020 angewendet werden. Der Ausgleich sollte nach Möglichkeit durch freie Tage stattfinden, und zwar bis zum 31. Juli 2020. Die Bundesregierung wollte mit diesen Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz die Folgen der Corona-Krise abfedern und die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sicherstellen.
COVID-19-Arbeitszeitverordnung-> Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Arbeitszeitverordnung
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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