Mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sollten Arbeitgeber gegebenenfalls noch heute den Antrag auf Erstattung gezahlter Gehälter nachholen.

Mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sollten Arbeitgeber gegebenenfalls noch heute den Antrag auf Erstattung gezahlter Quarantäne-Gehälter nachholen. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne: Betriebe sollten kämpfen

Viele Unternehmer haben für Mitarbeiter in Quarantäne staatliche Entschädigung beantragt, bekommen jetzt aber das Geld nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Bayreuth sagt, dass dies zu Unrecht passiert.

Wurden Mitarbeiter auf behördliche Anordnung in Quarantäne geschickt, konnten sie nicht arbeiten. Arbeitgeber sind nach geltender Rechtslage verpflichtet, ihren Angestellten in Quarantäne den Lohn weiter zu bezahlen. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll der Staat den Unternehmen das Geld erstatten, das sie den Mitarbeitern während der Quarantäne bezahlt haben.

Die staatliche Entschädigung wird r Ungeimpfte künftig aber ausbleiben. Wer ein Impfangebot abgelehnt hat und in Quarantäne muss, bekommt keine Erstattung des Verdienstausfalls mehr. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen. In einigen Bundesländern gilt dies bereits seit 15. September 2021, in allen anderen spätestens ab 1. November 2021. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert diese einseitige Belastung der Betriebe und fordert von der Politik eine Klarstellung der Rechtslage.

"Zurecht sind Arbeitgeber jetzt sauer, wenn die Behörde ihren Antrag auf Quarantäne-Entschädigung ablehnt", sagt Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis. Hilfe kommt nun vom Verwaltungsgericht Bayreuth: Es hat entschieden, dass Behörden die Entschädigungszahlung zu Unrecht ablehnen. Wie sich Unternehmen wehren können, erläutert Roloff hier.

Wofür genau lässt sich Quarantäne-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich nur Anspruch auf Vergütung, wenn sie auch ihre Arbeitsleistung erbringen. Während der Quarantäne sind sie daran aber gehindert. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Arbeitnehmer eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall bekommen.

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Um welche Beträge handelt es sich?

Da die Behörden die Quarantäne zunächst üblicherweise für die Dauer von 14 Tagen ausgesprochen haben, steht für jeden einzelnen Mitarbeiter in etwa ein halbes Monatsgehalt im Raum. "Dramatisch wird es für die Unternehmen insbesondere dann, wenn ganze Betriebe oder Betriebsteile geschlossen und die Belegschaft komplett in Quarantäne geschickt worden ist", gibt Roloff zu bedenken.

Warum lehnen die Behörden die Zahlungen nach dem IfSG ab?

Die Behörden lehnen aktuell die beantragten Erstattungen mit der Begründung ab, dass der Arbeitnehmer keinen Verdienstausfall hat. "Sie meinen, die Quarantäne würde nur eine ,verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit' dauern, für die der Arbeitgeber die Vergütung des Arbeitnehmers zahlen muss, obwohl dieser nicht arbeitet", so Roloff. Zur Begründung berufen sich die Behörden auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978.

Was sagt das Verwaltungsgericht Bayreuth jetzt?

Roloff rät, dem Sachverhalt genau nachzugehen. "Es könnte sich lohnen, die Bescheide der Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen", sagt er. Aus seiner Sicht weist die Entscheidung  des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. Mai 2021 (Az. B 7 K 21.201) schon in die richtige Richtung. Dieses hat klargestellt, dass eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für quarantänebedingten Verdienstausfall von etwa zwei Wochen zu zahlen ist. Die Behörden können Entschädigungszahlungen nur dann ablehnen, wenn Arbeitnehmer nur wenige Tage der Arbeit fernbleiben. "Leider bestimmt das Verwaltungsgericht nicht genau, was es unter ‚wenige‘ Tage versteht. Es hält wohl einen Zeitraum von vier Tagen für unerheblich", sagt Roloff.

Wie lange nach der Quarantäne können Unternehmen noch Anträge auf Quarantäne-Entschädigung nach dem IfSG stellen?

Mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth sollten Arbeitgeber gegebenenfalls noch heute den Antrag auf Erstattung gezahlter Gehälter nachholen. Arbeitgeber haben hierfür nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr 2021 insgesamt zwei Jahre Zeit. Aber Achtung: Unternehmer können die Anträge auf Quarantäne-Entschädigung nur stellen, wenn sie ihren Mitarbeitenden auch wirklich Geld gezahlt haben. "Das gilt im Wesentlichen für alle Quarantäne-Fälle der Vergangenheit", erklärt Gunnar Roloff.

Übrigens: Arbeitnehmer, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben weiterhin Anspruch auf eine Quarantäne-Entschädigung. Corona-Erkrankte behalten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

Quelle: Ecovis

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Text: / handwerksblatt.de

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