E-Rechnung empfangen: Ein E-Mail-Postfach reicht aus
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach, bestätigt jetzt die Bundesregierung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die E-Rechnung wird Pflicht: Tipps für Handwerksbetriebe
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können (B2B). In den nächsten Jahren soll die E-Rechnung alle anderen Rechnungen (Papier, pdf-Datei oder Excel) nach und nach ersetzen. Spätestens ab 2027 beziehungsweise 2028 - abhängig von der Unternehmensgröße - müssen sie E-Rechnungen auch versenden.
Viele Gewerbetreibende sind aktuell noch nicht auf den Empfang von E-Rechnungen vorbereitet. Für sie gibt es gute Nachrichten: Die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs reicht für den Empfang von E-Rechnungen aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Allerdings könnten die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren, heißt es weiter. Zum Beispiel den Download der E-Rechnung. Die elektronische (!) Aufbewahrung der E-Rechnung müsse den Anforderungen der GoBD entsprechen.
Eine E-Rechnung ist keine pdf Das Besondere an E-Rechnungen ist, dass sie ein strukturiertes Datenformat haben. Dieses muss der europäischen Norm EN16931 für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen. In Deutschland sind die Formate XRechnung und das hybride Format ZUGFeRD am gebräuchlichsten. Wobei es sich bei der XRechnung um einen reinen XML-Datensatz handelt und bei ZUGFeRD um eine Kombination aus lesbarer pdf-Datei und einem Datensatz.
Branchenverbände wie Handwerkskammern und IHKn unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung - genau wie die Steuerberater der Unternehmen und deren IT-Dienstleister. Die Bundesregierung plant zudem einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zur E-Rechnung und will diesen noch vor dem Jahreswechsel veröffentlichen.
Was, wenn die Baumarktkasse dem Handwerker keine E-Rechnung ausstellen kann?
Die CDU/CSU-Fraktion wollte auch wissen, ob die Bundesregierung die Frage geprüft hat, wie bei alltäglichen persönlichen Geschäften eine E-Rechnung ausgestellt und übermittelt werden soll und ob die am Markt üblichen Kassensysteme darauf umgerüstet werden können (Beispiel: der Unternehmer empfängt eine Lieferung für sein Unternehmen im Restaurant, im Supermarkt, im Baumarkt etc.)?
Hier heißt es in der Antwort, dass es möglich ist, dass die E-Rechnung später an den unternehmerischen Leistungsempfänger elektronisch übermittelt oder zum Download bereitgestellt wird, wenn eine strukturierte E-Rechnung nicht von einem Kassensystem ausgelöst
und übermittelt werden kann. "Ebenso zulässig wäre es, zunächst eine sonstige Rechnung* auszustellen und diese durch elektronische Übermittlung einer E‑Rechnung zu berichtigen."
(*Anm. der Redaktion: Als "sonstige Rechnung" gelten in Zukunft alle Rechnungen, die keine E-Rechnung sind, also Rechnungen auf Papier oder eine pdf.)
Darüber hinaus seien Kleinbetrags-Rechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Kein kostenfreies E-Rechnungstool der Bundesregierung geplant
Wirtschaftsverbände hatten angeregt, dass die Bundesregierung ein kostenfreies Tool zum Erstellen und Visualisieren von E-Rechnungen für kleinere Unternehmen zur Verfügung stellen solle. Zum Beispiel für Betriebe und Selbstständige, die in erster Linie für Privatkunden tätig sind. Von diesem Vorhaben ist man allerdings abgerückt.
Derartige Angebote seien, so heißt es in dem Schreiben der Bundesregierung, bereits jetzt - und teilweise auch kostenlos - von privaten Anbietern verfügbar. Gleiches gelte für Tools zum Empfang, Versand und Aufbewahrung von E-Rechnungen. Der Staat dürfe zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten.
Umstellung auf die E-Rechnung in KMU Mehr zur Umstellung auf die E-Rechnung und wie das in kleinen und mittleren Betrieben gelingt, lesen Sie hier
Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant
"Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Meldesystems", führt die Bundesregierung weiter aus. Die Bundesregierung und andere europäische Länder planen ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.
Der Zeitpunkt dafür steht allerdings nicht fest. Man habe sich in der EU noch nicht auf ein einheitliches System geeinigt. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 1. Juli 2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor, so die Bundesregierung. Zuvor war als Starttermin 2028 im Gespräch.
Quelle: hib; DHB
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
5 Kommentare
Kommentar schreiben