Mit 8,50 Euro die Stunde hat der gesetzliche Mindestlohn 2015 seinen Anfang genommen.

Mit 8,50 Euro brutto die Stunde hat der gesetzliche Mindestlohn 2015 seinen Anfang genommen. (Foto: © Gundula Vogel/123RF.com)

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Zum 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Juli um zehn Cent auf 9,60 Euro die Stunde. Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen gegebenenfalls die Stundenzahl anpassen.

Seit 1. Januar 2021 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,50 Euro brutto die Stunde. Zum 1. Juli 2021 gibt es eine leichte Steuerung auf 9,60 Euro brutto. Ab dem 1. Januar 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn dann bei 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro.

Bei seiner Einführung zum 1. Januar 2015 betrug der Mindestlohn brutto 8,50 Euro. Seitdem wurde diese Lohnuntergrenze auf Grundlage von Vorschlägen der Mindestlohnkommission mehrfach angehoben.

Im Handwerk gibt es auch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, die unter den Tarifparteien ausgehandelt werden und über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. 

Wer Minijobber beschäftigt oder in einem Minijob tätig ist, muss die Mindestlohn-Erhöhung berücksichtigen. Seit 1. Januar können Minijobber mit Mindestlohn bis zu 47,368 Stunden im Monat arbeiten, ab Juli sind die maximalen Arbeitszeiten dann noch 46,875 Stunden.  

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Geteilte Meinung zur Erhöhung auf zwölf Euro

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Der Mindestlohn wird auch ein wichtiges Thema im Wahlkampf sein. Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) hat mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits am 7. März 2021 angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2022 auf zwölf Euro anheben zu wollen.

Auch die Grünen fordern die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde und haben dies in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Die Linksfraktion setzt sich ebenfalls für 12-Euro Mindestlohn ein. Die Union lehnt die Erhöhung ab.

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Text: / handwerksblatt.de

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