Mindestlohn betrifft nur eine Minderheit
Nur zwölf Prozent der Betriebe sind vom Mindestlohn betroffen – im Osten mehr als im Westen. Spitzenreiter bei den Branchen ist das Gastgewerbe, im Baugewerbe sind es nur 1,3 Prozent.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
In zwölf Prozent der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2014 mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
In Ostdeutschland sind mehr Betriebe vom Mindestlohn betroffen als in Westdeutschland. In Sachsen etwa beschäftigten 32 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn, in Baden-Württemberg oder Hamburg lag dieser Anteil bei weniger als sieben Prozent.
Baugewerbe nur gering betroffen
Auch zwischen den Branchen gibt es erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn. So war mit rund 30 Prozent der Anteil im Gastgewerbe besonders groß, ähnlich war es im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent. Im Baugewerbe dagegen, wo bereits 1997 ein höherer branchenspezifischer Mindestlohn eingeführt wurde, ist die Betroffenheit mit 1,3 Prozent sehr gering.
Die Ergebnisse beruhen auf der Befragung des IAB-Betriebspanels im Jahr 2014, die zwischen Ende Juni und Oktober durchgeführt wurde. Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Befragung von rund 16.000 Betrieben aller Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige.
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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