Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es allein über den Umweltbonus beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller.

Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es allein über den Umweltbonus beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller. (Foto: © Igor Daniel/123RF.com)

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E-Autos: Umweltbonus wird erweitert

Seit Mitte November können Käufer von Elektrofahrzeugen den Umweltbonus mit weiteren Fördermitteln kombinieren. Beim Leasing hängt die Höhe der Förderung dann von der Leasingdauer ab.

Seit dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus für E-Autos mit anderen Förderprogrammen des Bundes und der Länder kombiniert werden. Käufer können dann noch mehr Zuschüsse als bisher erhalten, wenn sie sich für ein Elektroauto entscheiden. 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnet den Umweltbonus als "vollen Erfolg". Mit 32.324 Umweltbonus-Anträge im Oktober 2020 habe der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. 7.000 Anträge waren das mehr als im September.

100.000 Anträge seit Juli 2020

Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es allein über den Umweltbonus beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller. Für den staatlichen Zuschuss stellt der Käufer einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neuerdings sich auch Sammelanträge für Fahrzeugflotten möglich.

Seit Juli 2020, als die Innovationsprämie und damit verbunden ein höherer Zuschuss eingeführt wurde, gab es bereits 100.000 Anträge, mehr als im gesamten Jahr 2019. Das zeige, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist sei gutes Signal für den Klimaschutz, so das Ministerium.

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Doppelförderung wird ermöglicht

Diesen Trend will man stärken. Käufer sollen für ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug seit dem 16. November neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragen können, etwa solche, die es bereits beim Bundesumweltministerium oder beim Bundesverkehrsministerium gibt.

Dann tritt die überarbeitete "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" (Umweltbonus) in Kraft. In der aktuellen Richtlinie zum Umweltbonus ist eine Doppelförderung noch ausgeschlossen (sogenanntes Kumulationsverbot).

Von dem Umweltbonus mit Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug.


Fördersätze (Stand 4.11.2020):

Für Elektroautos mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro:

 
 

Bundesanteil

Herstelleranteil

Kaufprämie

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug 6.000 Euro 3.000 Euro 9.000 Euro
von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 4.500 Euro 2.250 Euro 6.750 Euro
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für Elektroautos mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro:
 
 

Bundesanteil

Herstelleranteil

Kaufprämie

Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug 5.000 Euro 2.500 Euro 7.500 Euro
von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 3.750 Euro 1.875 Euro 5.625 Euro

 

 

 

 

 

Quelle: BAFA

Neu ab 16. November: Beim Leasing wird die Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt

Für das Leasing reiner E-Autos gilt zukünftig:

Staatlicher Anteil der Förderung wenn der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt:

Leasingdauer 

6 bis 11 Monate: 750 Euro
12 bis 23 Monate: 1.500 Euro
über 23 Monate: 3.000 Euro 

Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt:

Leasingdauer

6 bis 11 Monate: 625 Euro
12 bis 23 Monate: 1.250 Euro
über 23 Monate: 2.500 Euro 

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gilt beim Leasing zukünftig:

Staatlicher Anteil der Förderung wenn der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt:

Leasingdauer 

6 bis 11 Monate: 562,50 Euro
12 bis 23 Monate: 1.125 Euro
über 23 Monate: 2.250 Euro 

Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt:

Leasingdauer

6 bis 11 Monate: 468,75  Euro
12 bis 23 Monate: 937,50 Euro
über 23 Monate: 1.875 Euro 

Wichtig: Dazu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Text: / handwerksblatt.de

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