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HWK Trier | Mai 2025
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Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es allein über den Umweltbonus beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller. (Foto: © Igor Daniel/123RF.com)
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November 2020
Seit Mitte November können Käufer von Elektrofahrzeugen den Umweltbonus mit weiteren Fördermitteln kombinieren. Beim Leasing hängt die Höhe der Förderung dann von der Leasingdauer ab.
Seit dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus für E-Autos mit anderen Förderprogrammen des Bundes und der Länder kombiniert werden. Käufer können dann noch mehr Zuschüsse als bisher erhalten, wenn sie sich für ein Elektroauto entscheiden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnet den Umweltbonus als "vollen Erfolg". Mit 32.324 Umweltbonus-Anträge im Oktober 2020 habe der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. 7.000 Anträge waren das mehr als im September.
Bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es allein über den Umweltbonus beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller. Für den staatlichen Zuschuss stellt der Käufer einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neuerdings sich auch Sammelanträge für Fahrzeugflotten möglich.
Seit Juli 2020, als die Innovationsprämie und damit verbunden ein höherer Zuschuss eingeführt wurde, gab es bereits 100.000 Anträge, mehr als im gesamten Jahr 2019. Das zeige, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist sei gutes Signal für den Klimaschutz, so das Ministerium.
Diesen Trend will man stärken. Käufer sollen für ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug seit dem 16. November neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragen können, etwa solche, die es bereits beim Bundesumweltministerium oder beim Bundesverkehrsministerium gibt.
Dann tritt die überarbeitete "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" (Umweltbonus) in Kraft. In der aktuellen Richtlinie zum Umweltbonus ist eine Doppelförderung noch ausgeschlossen (sogenanntes Kumulationsverbot).
Für Elektroautos mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro:
Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|
Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug | 6.000 Euro | 3.000 Euro | 9.000 Euro |
von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|
Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug | 5.000 Euro | 2.500 Euro | 7.500 Euro |
von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug | 3.750 Euro | 1.875 Euro | 5.625 Euro |
Quelle: BAFA
Staatlicher Anteil der Förderung wenn der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt:
Leasingdauer
6 bis 11 Monate: 750 Euro
12 bis 23 Monate: 1.500 Euro
über 23 Monate: 3.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt:
Leasingdauer
6 bis 11 Monate: 625 Euro
12 bis 23 Monate: 1.250 Euro
über 23 Monate: 2.500 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung wenn der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt:
Leasingdauer
6 bis 11 Monate: 562,50 Euro
12 bis 23 Monate: 1.125 Euro
über 23 Monate: 2.250 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt:
Leasingdauer
6 bis 11 Monate: 468,75 Euro
12 bis 23 Monate: 937,50 Euro
über 23 Monate: 1.875 Euro
Wichtig: Dazu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.
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