Feedback ist wichtig: Während der Probezeit sollten Ausbilder und Azubi regelmäßig ein Gespräch führen, damit beide Seiten wissen, wie es läuft. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Die Probezeit bestmöglich nutzen

Bis zu vier Monaten können Betrieb und Azubi testen, ob sie zueinander passen. Probleme tauchen immer dann auf, wenn es an der Kommunikation hapert. Zwei Ausbildungsberater geben Tipps.

Ende November sind die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Münster gefragter als sonst. "Dann rufen die Betriebe bei uns an und erkundigen sich, ob sie die Probezeit ihrer Auszubildenden verlängern können", erklärt André Brinckmann. Die meisten muss er enttäuschen. Ein gängiger Denkfehler: Während der Berufsschule und der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung fehlen die Jugendlichen im Betrieb – also können diese Zeiten von der Probezeit abgezogen werden. Irrtum! "Die Betriebe müssen sich dort über die Leistungen ihres Lehrlings informieren", stellt Ausbildungsberater Michael Overbeck klar. Es gibt nur eine Ausnahme für eine Verlängerung: "Ist der Lehrling mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit krank – egal ob häppchenweise oder am Stück –, kann dieser Zeitraum an die Probezeit drangehängt werden", betont André Brinckmann. Dies müsse der Handwerkskammer auch mitgeteilt werden.

Kündigung nach der Probezeit ist schwierig

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. So steht es im Berufsbildungsgesetz. Diesen Zeitraum sollten beide Seiten bestmöglich nutzen. "Es gilt, die Lehrlinge genau zu beobachten und ihnen Aufgaben zu übertragen, bei denen sie handwerkliches Geschick beweisen können", rät Michael Overbeck. Wer sie in der Probezeit nur das Lager aufräumen und die Werkstatt fegen lässt, tut sich damit keinen Gefallen. Wer sie anschließend ungeprüft mit der Ausbildung weitermachen lässt und dann auf Probleme stößt ebenfalls nicht. "Nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb das Ausbildungsverhältnis nicht mehr so ohne weiteres kündigen", warnt der Ausbildungsberater. Dies ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich, beispielsweise wenn der Azubi wiederholt gegen ausbildungsvertragliche Pflichten verstößt und wegen desselben Sachverhalts mindestens zweimal schriftlich abgemahnt worden ist.

Michael Overbeck und André Brinckmann haben einen einfachen Tipp, damit die Probezeit rund läuft: miteinander reden. "Wenn es Probleme gibt, liegt es oft an mangelnder Kommunikation", sind sich die beiden Ausbildungsberater einig. Falsche Erwartungen der Jugendlichen etwa lassen sich so frühzeitig aus der Welt schaffen. Michael Overbeck macht es am Beispiel der Fahrzeuglackierer fest, die er unter anderem betreut. "Manche Auszubildende meinen, dass sie schon nach wenigen Wochen hochqualifizierte Arbeiten übertragen bekommen. Dabei müssen sie erst einmal die Vorarbeiten fürs Lackieren lernen."

Regelmäßig mit dem Auszubildenden sprechen

Ausbilder sollten sich regelmäßig bei den Azubis danach erkundigen, wie es läuft und wo der Schuh drückt. André Brinckmann empfiehlt, mindestens drei Termine einzuplanen: ein Gespräch nach wenigen Wochen, eines zur Mitte und eines gegen Ende der Probezeit. "Vor allem das Abschlussgespräch sollte man nicht zwischen Tür und Angel führen, sondern sich Zeit dafür nehmen. Die Ergebnisse und weitere Ziele können auch schriftlich festgehalten werden", rät Michael Overbeck.

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Einen kompakten Überblick zu allen Fragen der Ausbildung bietet das "Handbuch Ausbildung" von Clemens Urbanek. Die sechste Auflage ist 2015 erschienen. Das Buch aus dem Christiani-Verlag kostet 23,60 Euro und kann im VH-Buchshop bestellt werden bei Michael Sasse, Tel.: 0211/3 90 98-26 oder per E-Mail: sasse@verlagsanstalt-handwerk.deIn der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden – ohne dies zu begründen. Eine Vorgabe gibt es jedoch: Gekündigt werden muss schriftlich. Geht die Initiative vom minderjährigen Azubi aus, müssen auch dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschreiben. Umgekehrt müssen diese informiert werden, wenn sich der Betrieb vom minderjährigen Lehrling trennen will. Wie die Kündigung am besten übermittelt wird, ist aus Sicht der Ausbildungsberater rechtlich "ein schwieriges Feld". Sie empfehlen ein Einwurfeinschreiben oder die Kündigung persönlich mit einem Zeugen auszuhändigen.Wer auf Nummer sicher gehen möchte, übermittelt das Schreiben per Postzustellungsauftrag.

Die Erkenntnis, dass man nicht zueinander passt oder dass sich der Jugendliche für den falschen Beruf entschieden hat, ist für beide Seiten zwar nicht schön. "Aber eine frühe Trennung während der Probezeit ist immer noch besser als sich drei oder dreieinhalb Jahre durch die Ausbildung zu quälen", gibt André Brinckmann zu bedenken. So kann der Abbrecher woanders wieder bei null anfangen. Das gilt allerdings auch für die Probezeit. "Neues Ausbildungsverhältnis bedeutet auch: neue Probezeit von bis zu vier Monaten."

Text: / handwerksblatt.de

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