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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Bei einem Mitarbeiterempfehlungsprogramm werben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer qualifizierte Fachkräfte aus ihrem Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis an. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihrem Betrieb bei der Suche nach Fachkräften helfen: Empfehlungsprogramme belohnen sie, wenn sie Bekannte, Familie oder Freunde anwerben. Ein Rechtsexperte erklärt, was Arbeitgeber dafür tun können.
Das Problem ist bekannt: Zahlreiche Betriebe haben Probleme, Arbeitskräfte mit Potenzial für sich zu gewinnen. Manche Firmen investieren deshalb viel Geld in Personaldienstleister, sogenannte Headhunter, die sich auf die Suche nach neuen Fachkräften machen. Eine Alternative dazu sind Mitarbeiterempfehlungsprogramme. Rechtsanwalt Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp erklärt, worauf es dabei ankommt.
Bei einem Mitarbeiterempfehlungsprogramm werben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer qualifizierte Fachkräfte aus ihrem Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis an. War die Empfehlung erfolgreich, erhalten die Mitarbeitenden eine Belohnungsprämie. Wann diese fällig wird, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden. "Die Prämie kann zum Beispiel ausgezahlt werden, wenn die empfohlene Fachkraft eingestellt wird oder erst, sobald die Probezeit bestanden wurde", sagt Wigger. "Im letzteren Fall hat das Unternehmen die Sicherheit, dass es von der Empfehlung tatsächlich profitiert."
Geld, Mobiltelefone oder zusätzliche Urlaubstage – der Fantasie, was die Prämien anbelangt, sind keine Grenzen gesetzt. Viele Unternehmen, die das Mitarbeiterempfehlungsprogramm bereits umsetzen, greifen auf eine Staffelung zurück. Das bedeutet: Für Positionen, die besonders schwer zu besetzen sind oder eine hohe Qualifikation erfordern, wird eine höhere Prämie ausgeschrieben.
"Externe Headhunter verlangen für ihre Dienste oft eine Menge Geld", erklärt Nils Wigger. "Außerdem weiß man nicht, ob die Mitarbeitenden, die sie akquirieren, tatsächlich zum Unternehmen passen."
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen ihren Betrieb dagegen in- und auswendig. Sie wissen, wer menschlich ins Kollegium passt und wer den Anforderungen der anfallenden Aufgaben gerecht werden kann. Zudem können die Mitarbeitenden eines Unternehmens durch ihr Studium oder ihre Ausbildung auf viele Kontakte mit denselben Qualifikationen zurückgreifen. "Sie würden hier niemals jemanden empfehlen, bei dem sie sich unsicher sind", sagt der Fachanwalt.
Ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm ist eine branchenunabhängige Möglichkeit, um neue Arbeitskräfte anzuwerben. Rechtsexperte Wigger weist jedoch darauf hin, dass die Grundlagen für das Programm klar ausgearbeitet und kommuniziert werden müssen.
So ist es wichtig, vorab festzulegen:
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht besitzt und deshalb in die Planung des Mitarbeiterempfehlungsprogramms einbezogen werden muss. Nils Wigger empfiehlt deshalb eine rechtliche Beratung, wenn man ein solches Programm im eigenen Betrieb umsetzen möchte.
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