Städte können Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Demnach können die Städte Düsseldorf und Stuttgart zur Reduzierung von Stickoxiden Fahrverbote verhängen, wenn sie ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen. Sie brauchen dafür kein Bundesgesetz.
"Fahrverbote sind der falsche Weg. Wir lehnen sie weiter entschieden ab und appellieren an die Kommunen und Städte, alles zu tun, um sie zu vermeiden", kommentiert Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Das aktuelle Urteil, Fahrverbote grundsätzlich zu ermöglichen, sei keinesfalls ein Freifahrtschein, um in ganz Deutschland Dieselfahrzeuge aus den Städten auszuschließen.In welchen Städten Diesel-Fahrverboten gelten oder kommen, lesen Sie hier.
Autohersteller in der Pflicht
Fahrverbote seien nicht alternativlos, es gebe viele Maßnahmen und Lösungswege, mit denen sich Schadstoffe spürbar reduzieren lassen. Diese Möglichkeiten müssten ausgeschöpft werden. Mit intensiven Anstrengungen aller Beteiligten sei es in den meisten Städten möglich, die Grenzwerte in absehbarer Zeit zu unterschreiten. Das Handwerk werde sich an diesen Anstrengungen weiter aktiv beteiligen.
"Es ist nicht einzusehen, dass unsere Handwerksbetriebe über enteignungsgleiche Fahrverbote für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden. Verursacher des Dieselproblems sind die Autohersteller, nicht wir Handwerker", so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Wir sehen deshalb in erster Linie die Autohersteller in der Pflicht, über Softwareupdates hinausgehend endlich auch technische Nachrüstungen vorzunehmen und als Verursacher der Misere dafür die Kosten zu tragen."
Fahrverbote überflüssig machen
Außerdem müssten sich Politik, Städte und Kommunen sofort daran machen, alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Schadstoffreduzierung noch intensiver umzusetzen, um Fahrverbote überflüssig zu machen. "Der ÖPNV muss ausgebaut und Dieselbusse nachgerüstet werden. Es muss in Verkehrsleitsysteme für einen stauvermeidenden Verkehrsfluss investiert werden. Zudem muss eine Infrastruktur für E-Mobilität, aber auch für andere innovative Antriebssysteme geschaffen werden."
Die Industrie habe die Aufgabe, schadstoffarme, leistungsfähige und für das Handwerk geeignete Transporter auf den Markt zu bringen. "In diesem Segment gibt und gab es fast nur Diesel. Es ist mehr als enttäuschend, dass die Autohersteller auch zu Beginn des Jahres 2018 kaum für das Handwerk geeignete Fahrzeuge mit der neuesten Norm Euro 6d und sehr niedrigen NO2-Werten anbieten." Das Handwerk sei auf leistungsstarke Fahrzeuge angewiesen, aber es könne nur die Fahrzeuge kaufen, die auf dem Markt sind.
Ausnahmeregelungen ermöglichen
"Wir sind offen für neue Verkehrskonzepte in den Städten. Fahrverbote jedoch sind für unsere Handwerksbetriebe existenzbedrohend. Denn die Fuhrparks unserer Betriebe bestehen zu 80 bis 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen, und Mobilität gehört zum Geschäftsmodell von Handwerkern. Heizkessel, Fensterglasscheiben oder sperrige Rohre lassen sich nicht auf dem Fahrrad oder in der U-Bahn zum Kunden transportieren."Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbote finden Sie hier.
Werden Dieselfahrzeuge aus der City verbannt, könne es zu großen Verwerfungen bei der Nahversorgung kommen. Wenn Gerichte auf Basis des aktuellen Urteils einzelnen Städten mit sehr hohen Überschreitungswerten keine Wahl lassen, müssten Fahrverbote eingegrenzt werden. "Es muss für die notwendigen Dienste des Handwerks für Verbraucher und Städte umfassende Ausnahmeregelungen geben", fordert Wollseifer. Bisher vorliegende Urteile von Verwaltungsgerichten ermöglichten es, so vorzugehen. Völlig inakzeptabel sei ein Dieselverbot ohne Übergangsfristen, in denen sich unsere Betriebe auf Fahrverbote einstellen und ihre Fahrzeugflotte umrüsten können.
Text: Quelle ZDH
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"Dringender denn je brauchen wir jetzt eine Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge." Mit diesen Worten reagierte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Jürgen Karpinski auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das Kfz-Gewerbe sei nach wie vor der Überzeugung, dass sich die innerstädtische Luftreinhaltung am wirksamsten durch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit stickoxidreduzierender Abgasreinigungstechnik erreichen lasse. Dass dies technisch möglich sei und den Stickoxidausstoß drastisch reduziere, hätten Tests des ADAC in Baden-Württemberg soeben erneut bewiesen.
Würden sich die Fahrzeughersteller dem nicht massiv widersetzen, hätten schon längst Lösungen erzielt werden können. Stattdessen drohten den Haltern von Dieselfahrzeugen und dem Automobilhandel mit seinen mehreren hunderttausend unverkäuflichen Diesel-Gebrauchtwagen enteignungsgleiche Eingriffe. Millionen Dieselbesitzer müssten nun die Zeche für die Verweigerungshaltung der Hersteller bezahlen. Umso wichtiger sei es, so der ZDK-Präsident, dass jetzt so schnell wie möglich auf Bundesebene eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf den Weg gebracht werde. Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche Halter müsse – nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter – öffentlich gefördert werden.
Die Automobilhersteller sehe man in der zumindest moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer Produkte beizusteuern. Zudem müssten die Autofahrer Gewissheit haben, dass die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft von etwaigen Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler wie nationaler Ebene verschont blieben. Mit Hilfe dieser Anreize ließen sich schnell und flächendeckend Erfolge bei der Stickoxidreduzierung in den Städten erzielen. "Die Autohäuser und Werkstätten stehen bereit, um die zügige Umsetzung der Nachrüstung zu gewährleisten", so Jürgen Karpinski.
Text: Quelle ZDK
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"Sollten die Kommunen tatsächlich Fahrverbote in einzelnen Städten und Innenstädten einführen, ist das eine Katastrophe für die Menschen, die dringend eine Wohnung suchen", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Denn sämtliche Baustellen werden dann zum Erliegen kommen und die dringend benötigten Wohnungen nicht zu Ende gebaut werden können, da sämtliche Baumaschinen, Baugeräte und Transporter mit Diesel betrieben werden. Deshalb sind bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigungen für sämtliche Fahrzeuge der Bauwirtschaft notwendig."
Text: Quelle ZDB
"Fahrverbote sind nicht alternativlos. Eine Aussperrung von Dieselfahrzeugen würde nahezu den gesamten Liefer-, Bau-, und Monteurverkehr des Handwerks zum Erliegen bringen. Leidtragende wären zudem unsere Arbeitnehmer, die mit einem Diesel-PKW an eine Baustelle bzw. zu ihrer Arbeitsstelle gelangen müssen", sagt Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf. Rund 83 Prozent der Handwerkerflotte seien dieselbetrieben. Nahezu jeder zweite Handwerksbetrieb im Großraum Düsseldorf wäre von einem Dieselfahrverbot wirtschaftlich erheblich oder sogar existenziell betroffen. Für 90 Prozent der Handwerksunternehmen gebe es am Markt gar keine Umstellungsmöglichkeit auf alternative Antriebe.
Ein Dieselfahrverbot wäre somit faktisch eine Enteignung von Betriebsvermögen und würde zahlreichen Betrieben die Existenzgrundlage entziehen. Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzverluste wären die Folge. "Das Handwerk warnt dringend davor, Luftreinhaltepläne in Kraft zu setzen, die ein generelles Einfahrverbot für dieselbetriebene Fahrzeuge enthalten. Das Handwerk erwartet eine umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die betroffenen Kommunen. Das Handwerk hat in den letzten Jahren - in der Erwartung, ‚saubere Fahrzeuge‘ anzuschaffen - mit erheblichem finanziellen Aufwand seinen Fuhrpark runderneuert."
Nachhaltige Luftreinhaltepolitik gefordert
Mehr als jedes zweite Fahrzeug in Handwerk habe Euro-V-Norm und sei höchstens vier Jahre alt. Es könne nicht sein, dass praktisch neue Fahrzeuge jetzt stillgelegt werden müssen. "Die Fahrzeugindustrie hat die Grenzwertüberschreitungen verursacht und hat diese nun zügig und für Fahrzeugnutzer und Werkstattbetriebe des Kfz-Gewerbes kostenneutral zu beseitigen. Ich verweise auf die Untersuchung des ADAC über die Wirksamkeit von Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen. Bis zu 70 Prozent (innerorts) beziehungsweise 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen."
Eine nachhaltige Luftreinhaltepolitik erfordere ein breites Herangehen unter Einbezug aller NO2-Emittenten. Dazu gehörten die Erneuerung der Busse (Umstieg von Dieselfahrzeugen auf alternative Antriebe), eine Förderung von Carsharing, E-Mobilität, eine deutliche Ertüchtigung des ÖPNV, eine bessere Verkehrslenkung und Verkehrsverflüssigung sowie eine konsequente Orientierung am Leitbild der Stadt der kurzen Wege.
Text: Quelle HWK Düsseldorf
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"Wir halten Fahrverbote nach wie vor für den falschen Weg", sagt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund. "Dennoch begrüßen wir es, dass das Urteil im Falle einer Umsetzung von Fahrverboten Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung vorsieht. Wir brauchen einen verlässlichen Bestandsschutz für handwerkliche Fuhrparks im Rahmen der üblichen Nutzungsdauer. Alles andere wäre fahrlässig."
Die Luftqualität in den Innenstädten müsse besser werden, so der Kammerpräsident. Dazu benötige man realistische Maßnahmenbündel, wie sie das Handwerk schon lange fordere, und keine überstürzten Einzelmaßnahmen. Die Sperrung ganzer Innenstadtbereiche für Dieselfahrzeuge sei existenzbedrohend für viele der rund 20.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Dortmund; sie seien nahezu vollständig auf Dieselfahrzeuge angewiesen.
Gesundheitsschutz hat oberste Priorität
Mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung erklärt der Kammerpräsident: "Das hat für uns oberste Priorität. Das Handwerk hat kontinuierlich in seine Fuhrparks investiert. Die Umrüstungen wurden im guten Glauben durchgeführt, umweltfreundlich zu handeln. Dass die Fahrzeuge die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen, darf nicht zu Lasten unserer Unternehmen gehen."
Bevor man zu verkehrseinschränkenden Maßnahmen greife, die Arbeitsplätze bedrohten und der Wirtschaft schadeten, sollten eine Verbesserung des Verkehrsflusses, die Ausstattung des Nahverkehrs mit Elektrofahrzeugen und nicht zuletzt eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen in Erwägung gezogen werden. Hierbei seien die Autohersteller ganz klar gefordert.
Text: Quelle HWK Dortmund
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Es stehe zwar noch nicht fest, ob und in welcher Form Fahrverbote in den einzelnen von Stickoxid belasteten Städten kommen werden, aber der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich, befürchtet, dass die betroffenen Kommunen darin ein "Allheilmittel" gegen Stickoxide sehen. Er sieht viele Handwerksbetriebe und damit Arbeitsplätze in der Region durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefährdet: "Fahrverbote für Dieselautos in Köln und Bonn würden unsere Unternehmen in der ganzen Region treffen. Auch die Betriebe aus dem Umland sind von den Aufträgen in den Metropolen abhängig. Wenn sie mit ihren Fahrzeugen nicht mehr zu ihren Kunden in den Cities kommen, wird es zu empfindlichen Beschäftigungs- und Umsatzeinbußen kommen. Wir beschäftigen im Handwerk in der Region rund 190.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der aus den Fahrverboten resultierende Auftragsrückgang würde auch Arbeitsplätze gefährden. Zudem wäre die Versorgung der Innenstadtbewohner mit Gütern und Dienstleistungen nicht mehr zu gewährleisten."
Noch härter als die Betriebe aus dem Umland würde ein Dieselfahrverbot die Unternehmen mit Standort in einer der beiden Innenstädte treffen. Weltrich: "Selbst wenn es für Firmenfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen geben sollte, wird es in den Betrieben zu Problemen kommen. Viele der rund 75.000 im Kölner und im Bonner Handwerk Beschäftigten würden mit ihren Autos nicht mehr zur Arbeit kommen können." Die Kammer schätzt, dass 15.000 bis 20.000 Mitarbeiter davon betroffen wären. Das könne man weder mal eben mit dem ÖPNV noch mit dem Fahrrad auffangen, mahnt Weltrich. Die Handwerkskammer habe in der Vergangenheit besonders von der Stadt Köln immer wieder ein Bündel von Alternativmaßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung gefordert, passiert sei allerdings nichts. Das Handwerk habe hingegen konsequent gehandelt und in den letzten Jahren im Sinne der Luftreinhaltung viel Geld in – wie sich leider gezeigt hat – nur vermeintlich saubere Autos investiert. Dieses vorbildliche Handeln dürfe jetzt nicht noch durch Fahrverbote bestraft werden.
Maßnahmen genau abwägen
"Wir müssen genau abwägen, welche Maßnahmen wann und wo ergriffen werden. Generelle flächenbezogene Dieselfahrverbote lehnen wir seitens des Handwerks allerdings ebenso ab wie die Einführung einer blauen Umweltplakette in den Umweltzonen von Köln und Bonn. Sofern Fahrverbote unvermeidbar werden sollten, dürfen diese nur streckenbezogen festgelegt werden. Dies steht auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieselfahrverbote dürfen nur für die Straßenabschnitte, in denen es zu massiven Überschreitungen des Stickoxidgrenzwertes kommt, ausgesprochen werden, nicht für ganze Innenstädte. Wir werden auch deshalb die seitens des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) ermittelten Stickstoffdioxidwerte an ausgewählten Hotspots in Köln durch Eigenmessungen validieren", kündigt Weltrich an. In Köln ist besonders der Clevische Ring mit 62 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 und in Bonn die Reuterstraße mit 49 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 belastet.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat besonders die Überprüfung der Luftreinhaltepläne nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip hervorgehoben. Das bedeutet, dass Übergangsregelungen für das Handwerk vorgesehen werden müssen. Das gilt auch für die Beschäftigten im Handwerk", erklärt Weltrich. Für ihn sind auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Stuttgart von großer Bedeutung, wonach unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Euro-5-Fahrzeuge noch bis Herbst 2019 in der Umweltzone genutzt werden dürfen. Diese Zeit solle für ein Nachrüstprogramm für Handwerkerfahrzeuge genutzt werden, so Weltrich. Außerdem warnt die Handwerkskammer vor Schnellschüssen. Zunächst müsse das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts genau analysiert werden.
Text: Quelle HWK zu Köln
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"Für das Handwerk in Südbrandenburg ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kein gutes Signal", erklärt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus. "Etliche Bau- und Ausbaubetriebe arbeiten in Berlin. Dort könnte das Urteil künftig greifen. Wir bekennen uns ausdrücklich zum Ziel der Verbesserung der Luftqualität. Allerdings benötigen unsere Unternehmer Fahrzeuge, mit denen sie Heizungen, Baumaterial oder Maschinen transportieren können. Es muss für die Dienste der Handwerker umfassende Ausnahmeregelungen geben.
Wenn Handwerker mit ihrer Fahrzeugflotte nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen, kommt das einer Enteignung gleich. Die Handwerker in unserem Kammerbezirk haben sich beim Kauf ihrer Dieselfahrzeuge darauf verlassen, dass diese Fahrzeuge den gültigen Abgasnormen entsprechen. Durch die Manipulation einiger Hersteller droht den Fahrzeugen nun ein riesiger Wertverlust. Wir erwarten dringend eine technische Nachrüstung der betroffenen Dieselfahrzeuge auf Kosten des Verursachers, der Automobilindustrie. Die Hersteller sind diejenigen, die hier Abhilfe schaffen müssen. Es kann nicht sein, dass der Handwerker, der auf den sparsamen Diesel gesetzt hat, für seine Kaufentscheidung bestraft wird."
Text: Quelle HWK Cottbus
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"Fahrverbote gefährden betroffene Handwerksbetriebe in ihrer Existenz und würden zum Stillstand bei Kundenaufträgen und auf vielen Baustellen in Brandenburg und Berlin führen", so der Handwerkskammertag in einer Resolution. "Fahrverbote werden vom brandenburgischen Handwerk daher abgelehnt. Bevor Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ausgesprochen werden, müssen zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. Statt pauschal Verbote zu verhängen, sollten die Maßnahmen genau abgewogen werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Vorrangig sind die Ausweitung und die Modernisierung des ÖPNV sowie eine Optimierung bei der Verkehrslenkung umzusetzen. Auch die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge kann eine geeignete Maßnahme zur Schadstoffminimierung sein. Dabei gilt es, an die Zusagen der Bundesregierung und der Autoindustrie zu erinnern: Handwerker und ihre Mitarbeiter dürfen nicht auf den Kosten dieser Umrüstungen sitzen bleiben! Sollten Fahrverbote auch in Brandenburg und Berlin als letztes Mittel nicht zu vermeiden sein, müssen angemessene Übergangsfristen und unbürokratische Ausnahmeregelungen für Handwerkerfahrzeuge vorgesehen werden."
Text: Quelle Handwerkskammertag des Landes Brandenburg
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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