Dicke Luft: EU verklagt Deutschland
Nach jahrelangem Streit verklagt die EU-Kommission Deutschland und fünf andere Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Überschreitung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Gezerre um Fahrverbote
Grund für die Klage des europäischen Organs gegen die Bundesrepublik sowie Frankreich und das Vereinigte Königreich sind die hohen Stickoxidwerte, die maßgeblich auf Diesel-Fahrzeuge zurückgehen. Die Länder hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte einzusetzen, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel. Klagen gegen Ungarn, Italien und Rumänien begründete er mit der Überschreitung der Feinstaubwerte. "Die Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend ‚letzte Chancen‘ erhalten, um die Situation zu verbessern. Ich bin überzeugt, dass die heutige Entscheidung sehr viel schneller zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führen wird."
Die Bundesregierung hatte 2017 das "Sofortprogramm für saubere Luft" gestartet. Vella wirft ihr trotzdem massive Versäumnisse vor: Unter anderem, dass sie Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft habe. Außerdem habe Merkels Kabinett nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Deutschland hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe gewehrt.
Bereits im Februar 2017 hatte die Kommission Mahnschreiben an die betroffenen Länder versandt, weil sie es unterlassen hatten, die Stickstoffoxidbelastung zu senken. In zuletzt 70 deutschen Kommunen werden die Grenzwerte überschritten. Die EU-Sanktion dürfte der Diskussion über Diesel-Fahrverbote hierzulande neuen Auftrieb bescheren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar Fahrverbote in Städten grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind.
Unternehmen müssen nach der Klageerhebung der EU-Kommission gegen Deutschland keine Angst haben, dass jetzt quasi über Nacht Fahrverbote für dieselbetriebene Transporter und Pkw verfügt werden. National behält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar seine Gültigkeit. „Außerdem gibt es die Zusage der Landesregierung, dass Fahrverbote für NRW nicht kommen,“ betonte der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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