Nehmen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau unter die Lupe, damit Ihnen im Schadenfall keine unliebsamen Überraschungen drohen.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau unter die Lupe, damit Ihnen im Schadenfall keine unliebsamen Überraschungen drohen. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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So zahlt die Versicherung im Schadenfall

Kann man sich darauf verlassen, dass die Versicherung im Schadenfall zahlt? Ob und wie viel Geld es gibt, hängt vom Kleingedruckten ab. Es gibt aber Fehler, die Sie als Kunde vermeiden können.

Versicherungsunternehmen legen immer mehr Wert auf Schadenverhütung und Kosteneffizienz. Zum Beispiel testen sie Drohnen bei der Bewertung von Schäden. Sie setzen Algorithmen zur Erkennung von Betrugsmustern ein und arbeiten an volldigitalisierten Schadenprozessen. Natürlich: Vorbeugung ist für alle Beteiligten von Vorteil. Doch wenn das Unvermeidliche nun mal passiert, dann sollte der Schaden auch professionell reguliert werden. Was viele nicht wissen: Kunden können bereits im Vorfeld dabei helfen.

Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Paar Schuhe. Das Versicherungsrecht bildet da keine Ausnahme. Fachanwälte können ein Lied davon singen. Sie wissen allerdings auch, dass die Kunden nicht immer im Recht sind. "Nicht jeder Anspruch ist begründet", sagt Rechtsanwältin Monika Maria Risch von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Beispiel: Ein Hacker legt Firewall und Betrieb lahm, doch die Betriebshaftpflicht-Versicherung will den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Muss sie in der Regel auch nicht.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Viele Kunden wissen tatsächlich gar nicht, welche Schäden durch ihre Policen abgedeckt sind. "Die Unkenntnis über den Leistungsumfang ist erschreckend", weiß Christopher Lohmann, Chef der Gothaer Allgemeine Versicherung. Er hat eine Umfrage unter kleinen und mittleren Betrieben in Auftrag gegeben. Demnach nimmt zum Beispiel mehr als ein Drittel (39 Prozent) der Firmen irrtümlicherweise an, dass Datendiebstahl und Hackerangriffe über die Betriebshaftpflicht-Versicherung abgesichert wären. Eine krasse Fehleinschätzung.

Missverständnissen kann man vorbeugen. Die meisten Betriebe kümmern sich ohnehin zu wenig um ihren Versicherungsschutz. Zugegeben, es gibt spannendere Lektüren als das Kleingedruckte. Doch wer sich informiert, spart bares Geld und kann böse Überraschungen vermeiden. Denn spätestens im Schadenfall schaut der Versicherer ganz tief in die Unterlagen. Er prüft insbesondere, ob ihm beim Abschluss wichtige Informationen vom Kunden vorenthalten wurden. Anwältin Risch kennt dieses Verhaltensmuster vor allem von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ihr Rat: "Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß – egal, was der Vermittler Ihnen erzählt–, und lassen Sie sich das vom Vermittler bestätigen". Damit ist man auch bei allen anderen Versicherungen auf der sicheren Seite.

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Selbst informieren ist Pflicht

Die meisten vertrauen ihre Versicherungsangelegenheiten externen Fachleuten an, wie Versicherungsmaklern, -vertretern oder Bankangestellten. Deren Beratungspflichten werden übrigens im Zuge einer europäischen Richtlinie (Insurance Distribution Directive) ab 2018 noch gesetzlich verschärft. Das ändert allerdings nichts daran, dass man sich zumindest ein wenig selbst kümmern muss. Dazu raten selbst Berater. Michael H. Heinz bringt es auf eine einfache Formel: "Lesen, lesen, lesen". Heinz ist Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und betreibt ein eigenes Maklerunternehmen in Siegen.

Was der Versicherer zu leisten hat oder nicht, steht in den Versicherungsbedingungen. Gleichwohl haben sowohl die Sachbearbeiter als auch die Vermittler Ermessensspielräume. Betriebe sollten ihre Vermittler daher im Schadenfall hinzuziehen, rät Heinz. "Das Verhalten der Versicherer ist immer defensiv", weiß er aus Erfahrung. Hinzu kommt, dass immer mehr Versicherungsgesellschaften externe Schadendienstleister beauftragen. Die managen dann den Schaden – ohne den Kunden oder seinen Betrieb zu kennen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

Versicherer sollte Schadenregulierung selbst managen

Dieses Verhalten sieht Werner Döringer vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau kritisch: "Wir sehen generell einen Vorteil darin, wenn der Versicherer die Schadenregulierung aus einer Hand anbietet." Der VDMA-Versicherungsexperte wirft gar die Frage auf, was ein Versicherer wert sei, der seine Schadenregulierung auslagert. Unser Tipp: Meiden Sie daher Fremdfirmen schon bei der Auswahl des Versicherungspartners und wenden sich selbst an den zuständigen Sachbearbeiter und den Vermittler.

Sieben Tipps, damit Sie im Schadenfall zu Ihrem Geld kommen

Ein Schaden wie dieser sollte der Versicherung immer schriftlich gemeldet werden. Foto: © ekina/123RF Ein Schaden wie dieser sollte der Versicherung immer schriftlich gemeldet werden. Foto: © ekina/123RF

Text: / handwerksblatt.de

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