Elektriker wollen nicht in die Soka-Bau einzahlen.

Elektriker wollen nicht in die Soka-Bau einzahlen. (Foto: © Dmitry Kalinovski/123RF.com)

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Ausbaugewerke gegen Soka-Bau

Die Fachverbände von Elektro, Holz, Metall und SHK treten gemeinsam dafür ein, dass ihre Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit sind – und dies im geplanten Soka-Bau-Gesetz festgeschrieben wird.

Mit einem gemeinsamen Schreiben appellieren die vier Spitzenverbände der Ausbaugewerke an Mitglieder des Bundestages. Es behandelt die möglichen Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe (SokaSiG). 

Mit der Gesetzesinitiative für das SokaSiG gehe das Bundesarbeitsministerium ausschließlich auf die Interessenlage des Baugewerbes ein, heißt es in dem Schreiben, die Interessen der Ausbaugewerbe würden außer Acht gelassen. Man vermisse auch einen Versuch der Bauwirtschaft, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und dauerhafte Klärung zu finden.

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Daher wollen die Verbände der Ausbauwirtschaft jetzt eine Regelung im geplanten SokaSiG, die eine eindeutige Abgrenzungen der tariflichen Zuständigkeiten formuliert und Betriebe, die im Bundesverband des jeweiligen Gewerkes organisiert sind, von der Soka-Bau-Pflicht ausnimmt.

Große Abgrenzungsprobleme der Tarifbereiche

Was heute über die sogenannten "Großen Einschränkungsklauseln" im allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrag geregelt ist, soll inhaltlich in die gesetzliche Regelung übernommen werden. Die Verbände haben bislang ausgehandelt, dass ihre Mitgliedsbetriebe grundsätzlich nicht den Bau-Tarifverträgen damit auch nicht der Soka-Bau unterfallen. Die Ausbaugewerke haben jedoch seit vielen Jahren erhebliche Probleme, sich gegen die Reichweite der Bau-Tarifverträge abzugrenzen.

Hintergrund für das in aller Eile aus der Taufe gehobene SokaSiG, über das am 23. Januar 2017 der Fachausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags beraten wird, ist eine Bundesarbeitsgericht-Entscheidung vom September 2016 über die Unwirksamkeit mehrerer Allgemeinverbindlicherklärungen von Soka-Tarifverträgen des Baugewerbes.

Text: / handwerksblatt.de

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