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Dachdecker: Abgabe für Solo-Selbstständige

Auch die Ein-Mann-Unternehmer im Dachdeckerhandwerk müssen jetzt eine Abgabe für die Berufsbildung zahlen. Die Soka-Dach wird in den nächsten Tagen die betroffenen Betriebe anschreiben.

Auf die Solounternehmer kommt ein Monatsbeitrag von 55 Euro zu. Die Sozialkasse der Dachdecker hat diese Abgabe schon lange geplant, die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt und das Bundesarbeitsministerium hat bereits am 18. Mai die Vereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt. Allgemeinverbindlich heißt: Auch Betriebe, die nicht Mitglied in der Innung sind, müssen den Berufsbildungsbeitrag zahlen. Ab dem 1. Juli müssen Einzelunternehmer 55 Euro monatlich an die Soka-Dach abführen. 

Bisher mussten nur Dachdecker-Betriebe zahlen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Mit der Abgabe werden nicht nur die Kurse zur Überbetrieblichen Ausbildung finanziert. Die Ausbildungsbetriebe selbst bekommen im ersten Lehrjahr fünf, im zweiten Lehrjahr drei und im dritten Lehrjahr eine Azubi-Vergütung von der Soka-Dach erstattet. In den Genuss dieser Förderung kamen aber auch bisher schon Solo-Selbstständige, die ausbilden – und das ist ungerecht, befand der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

Scheinselbständigkeit spielt keine "so große Rolle"

Ein weiteres Argument für den Verband: Er will mit der Abgabe die Wettbewerbsverzerrungen reduzieren. Sie entstünden, weil Solo-Selbstständige "weder Mindestlöhne zahlen noch Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen". Der Kampf gegen die Scheinselbstständigkeit – ein Hauptargument für die Einführung der Berufsbildungsabgabe bei den Soka-Baubetrieben (siehe "Hintergrund") – spielt für die Dachdecker "keine so große Rolle", erklärt Felix Fink, Bereichsleiter für Wirtschaft und Unternehmensführung im ZVDH. Denn die Dachdecker gehören zum zulassungspflichtigen Gewerbe, außerdem seien bei der Existenzgründung hohe Investitionen für die Maschinen nötig.

In den nächsten Tagen bekommen also die momentan knapp 2.900 Solounternehmer im Dachdecker-Handwerk Post von der Soka-Dach. Angesichts der heftigen Reaktionen auf die Einführung der Berufsbildungsabgabe bei der Soka-Bau, sei man "gespannt" auf die Reaktionen, betont Fink.

Hintergrund

Eine neue Abgabe zur Berufsausbildung, die ab sofort auch Solo-Bauhandwerker an die Soka-Bau zahlen müssen, hatte bereits im Vorfeld für Aufregung gesorgt. Bislang waren Einzelunternehmer von dieser Pflicht ausgenommen. Wer keine gewerblichen Arbeitnehmer hat, musste nicht einzahlen. Aber nun werden auch Ein-Mann-Betriebe mit 900 Euro jährlich zur Kasse gebeten. Viele Solo-Unternehmer hatten das gegenüber der Redaktion kritisiert. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt auch diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

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Text: / handwerksblatt.de

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