Brandschutzschalter werden nicht zur Pflicht
Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen werden nach der entsprechenden DIN-Norm nicht verpflichtend. Der aktuelle Entwurf spricht nur noch von einer Empfehlung. Das Bauhandwerk zeigt sich zufrieden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Hitzige Debatte um Brandschutzschalter
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat nach Protesten der Bauwirtschaft im aktuellen Entwurf der Norm DIN VDE 0100-420 lediglich eine Empfehlung zum Einbau von Brandschutzschaltern, sogenannten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD), aufgenommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf hatte noch eine Einbaupflicht vorgesehen und für heftige Diskussionen gesorgt.
Dipl.-Ing. Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt dies. "Bauen muss bezahlbar bleiben und darf durch privatrechtliche Normen nicht unnötig aufwendig werden," kommentiert er. Es sei nicht nachvollziehbar, dass privatrechtliche Regelungen Sicherheitsstandards definieren, die über die gesetzlichen Anforderungen im Brandschutz hinausgingen und unnötige Mehrkosten verursachten.
"Das Schutzniveau des Gesetzgebers muss auch für privatrechtliche Normen gelten", betonte Quast. Wegen der nicht erprobten Gebrauchstauglichkeit und der hohen Kosten der AFDD-Schalter sei anzuzweifeln, ob die Norm als anerkannte Regel der Technik gelten sollte. Daher habe man sich gegen einen verpflichtenden Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen eingesetzt.
AFDD und DIN VDE 0100-420
Die Installationsnorm DIN VDE 0100-420 schreibt in Abschnitt 421.7 bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen Maßnahmen gegen Brandgefahr durch Fehlerlichtbögen vor. Eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (Englisch: Arc Fault Detection Device – AFDD, umgangssprachlich auch als "Brandschutzschalter" bezeichnet) wertet den Stromfluss kontinuierlich aus und schaltet den Stromkreis bei Erkennen eines Fehlerlichtbogens ab. AFDD sind empfohlen in "einphasigen Wechselspannungssystemen mit einem Betriebsstrom nicht größer als 16 A". Einsatzbereiche sind Schlaf- und Aufenthaltsräume in Kindertagesstätten, Seniorenheimen oder barrierefreien Wohnungen; Räume mit Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien (zum Beispiel Tischlerei), Gebäude mit brennbaren Baustoffen (etwa Holzhäuser), Räume mit Gefährdungen für unersetzbare Güter (wie Lagerhallen oder Museen).
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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