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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung. (Foto: © convisum/123RF.com)
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Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen in Rheinland-Pfalz erhalten eine Soforthilfe von 5.000 Euro.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung gewährt von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro, um die Räumung und Reinigung der Betriebe zu unterstützen. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen.
Die Soforthilfe soll ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Ein "glaubhafter Nachweis", dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist, reicht aus.
Die Betriebsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier.
"Das Ausmaß an Zerstörung und Leid im Hochwassergebiet ist schrecklich. Wir haben Tote zu beklagen, viele Menschen haben ihr Zuhause in den Fluten verloren. Existentiell betroffen sind auch viele Unternehmen: Ladenlokale, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsgüter – vieles ist zerstört. Deswegen hat die Landesregierung heute Soforthilfen für Unternehmen beschlossen", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
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Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz
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