Energiepreise: Bundesregierung beschließt Entlastungspaket
Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, um die stark steigenden Energiekosten abzufedern.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Klimaschutz und Energiesparen im Handwerksbetrieb
Wegen der explodierenden Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Dazu hat sie steuerliche Maßnahmen, Geld für einkommensschwache Familien und Heizkostenzuschüsse beschlossen. Die EEG-Umlage fällt früher weg als ursprünglich geplant.
Das Kabinett folgt mit den Beschlüssen der Einigung aus Entalstungsmaßnahmen des Koalitionsausschusses von Ende März. Die Maßnahmen haben zusammengenommen ein Volumen von über 30 Milliarden Euro. Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen Mitte Mai vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit die Maßnahmen schnell umgesetzt werden können.
Beschlossene Maßnahmen:
- Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung soll ab Juli 2022 erfolgen. Dieser wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird auf 200 Euro verdoppelt.
- Neun-Euro-Ticket: Bus und Bahn sind eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw. Deshalb bietet die Bundesregierung ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat an. Die Maßnahme soll bundesweit für die Monate Juni bis August 2022 gelten.
- Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August ist vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.
Quelle: Bundesregierung
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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