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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Die Vorgaben betreffen auch die Beleuchtung von Werbeanlagen von Unternehmen. (Foto: © Piksel/123RF.com)
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Die Vorgaben zum Energiesparen werden bis 15. April verlängert: Das betrifft die maximale Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden und die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Geschäften. Auch private Swimmingpools müssen kalt bleiben.
Die Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand gelten bis 15. April 2023 fort: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, 10. Februar, einstimmig zugestimmt, dass die entsprechenden Regierungsverordnung über den 28. Februar 2023 hinaus verlängert wird.
Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen in öffentlichen Arbeitsstätten (19 Grad) sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen. Außerdem gilt das weiterhin für das Heizverbot für private Swimmingpools.
Werbeanlagen dürfen weiterhin zwischen 22 und 6 Uhr am Folgetag nicht beleuchtet werden. Die Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude und Baudenkmäler wird weiterhin verboten (außer wenn es der Verkehrssicherheit oder der Abwehr anderer Gefahren dient).
"Um eine Notsituation bei der Energieversorgung über den Winter zu vermeiden, zählt jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft", begründet die Bundesregierung die Entscheidung.
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Die Verordnung gilt seit 1. September 2022 sollte eigentlich Ende Februar 2023 auslaufen. Aufgrund der "weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen", hat die Bundesregierung beschlossen, die Geltungsdauer um eineinhalb Monate zu verlängern. Damit will man einer Gasmangellage weiter vorbeugen.
Diese Verlängerung bedurfte - anders als die ursprüngliche Verordnung - nun der Zustimmung des Bundesrates.
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