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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
"Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen", verspricht Finanzminister Olaf Scholz. (Foto: © scanrail/123RF.com)
Vorlesen:
März 2020
Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium legen gemeinsam ein Maßnahmenpaket auf, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus möglichst gering zu halten.
Ein umfassendes Maßnahmenpaket soll der Wirtschaft helfen, mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus fertig zu werden. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium wollen einen Schutzschild für "Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind" errichten. Er soll auf vier Säulen beruhen:
Bundestag und Bundesrat haben bereits Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Dazu gehören:
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, sollen die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert werden. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt.
Die einzelnen Maßnahmen:
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (wie Energie- und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuerentsprechend verfahren wird.
Die Bundesregierung will Unternehmen und Beschäftigte mit unbegrenzten Krediten unterstützen. Bestehende Programme für Liquiditätshilfen sollen ausgebaut werden, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Die Regierung will bestehende Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweiten und für mehr Unternehmen verfügbar machen:
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund will seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um zehn Prozent erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können.
Die Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent.
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs-schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, sollen zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt werden. Der Bund will der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) eine umfassende Unterstützung bereitstellen.
Im engen Austausch mit den europäischen Partnern will die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquiditätfür Banken.
Es sei gut, dass die EIB-Gruppe ihre invergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu helfen. Insbesondere sei auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.
Quelle: BMWi
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