Wie können sich Handwerkerinnen und Handwerker, die im engen Kontakt mit den Kunden stehen, vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen? Die DGUV gibt konkrete Ratschläge.

Wie können sich Handwerkerinnen und Handwerker, die im engen Kontakt mit den Kunden stehen, vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen? Die DGUV gibt konkrete Ratschläge. (Foto: © Anucha Ruenin/123RF.com)

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Corona: So schützen sich Handwerker mit Kundenkontakt

Wie können sich Handwerkerinnen und Handwerker, die im Kundendienst arbeiten, vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen? Die DGUV gibt Tipps.

Auch für Handwerkerinnen und Handwerker, die bei ihrer Arbeit eng mit Kundinnen und Kunden zu tun haben, gelten die gängigen Sicherheitsregeln, um sich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus zu schützen: mindestens 1,5 Meter Abstand zum gegenüber halten, Husten und Niesen in ein Taschentuch oder die Ellenbeuge, regelmäßiges ausgiebiges Händewaschen und nicht ins Gesicht, vor allem Mund, Augen und Nase, fassen.

Darüber hinaus empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) folgende Schutzmaßnahmen:

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  • Die Handwerker sollten nachfragen, ob sich am Arbeitsort eine Person in verordneter Quarantäne befindet, denn die Arbeiten können dann nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt durchgeführt werden.
  • Handwerker, die unter Atemwegsinfektionen oder Fieber leiden, sollten die Arbeiten nicht aufnehmen.
  • Den Weg zum Kunden am besten in Einzelfahren zurücklegen oder in Sammelfahren, bei denen der notwendige Abstand im Firmenfahrzeug gewahrt werden kann. Notfalls sollten mehrere Privatfahrzeuge genutzt werden.
  • Die direkten Kundenkontakte sollten reduziert und auf das Unterzeichnen von Dokumenten verzichtet werden.
  • Auch die beschäftigten Handwerker untereinander sollten bei der Arbeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Die Zusammensetzung der Arbeitsteams sollten möglichst beibehalten werden, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.
  • Auch in den Pausen sollte der Mindestabstand zwischen den Kollegen eingehalten werden, eventuell könnten sie draußen verbracht werden.
  • In kleinen Räumen sollte möglichst nur ein Beschäftigter arbeiten.
  • Die Arbeitsbereiche sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Damit sich die Beschäftigten regelmäßig die Hände waschen können, sollten sie für alle Fälle saubere Papierhandtücher und Seife oder Händedesinfektionsmittel zum Termin mitnehmen.

Für weitere Empfehlungen verweist die DGUV auf die Internetseiten der BG BAU, der BGHW und der BGHM, dort finden Interessierte unter anderem konkrete Handlungshilfen für die Baustelle und für Betriebe.

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Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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