Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge zur Sozialversicherung erneut gestundet werden.

Auf Antrag des Arbeitgebers kann die Krankenkassen die Beiträge zur Sozialversicherung erneut stunden. (Foto: © vladimir voronin/123RF.com)

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Corona: Sozialversicherungsbeiträge können wieder gestundet werden

Betriebsführung

Betriebe, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, können erneut eine vereinfachte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen – diesmal für Februar bis April 2022.

Gerät ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage, kann es erneut eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Verfahren beantragen. Das meldet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 im vereinfachten Verfahren längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 unter den gleichen Voraussetzungen gestundet werden, wie dies bereits für die Beiträge bis einschließlich zum Juni 2021 praktiziert wurde. Voraussetzung ist, dass Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen III Plus und IV) beantragt, aber noch nicht erhalten wurden und sich der Betrieb in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet.

Keine Zinsen oder Sicherheitsleistungen

Es werden keine Stundungszinsen oder Sicherheitsleistungen verlangt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2022 weitgehend zugeflossen sind. Weiterhin gilt, dass vorrangig die angesprochenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes zu nutzen und entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag – soweit dies möglich ist – zu stellen sind.

Bestehende Ratenzahlungen, die angesichts der aktuellen Situation nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, können für den oben genannten Zeitraum entsprechend nachjustiert werden. Die im Falle beantragter Kurzarbeit auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge sind nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich an die Einzugsstellen weiterzuleiten.

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Antrag an die Krankenkasse

Der Antrag muss an die Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs versichert sind. Das heißt: Sind die Beschäftigten bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Antrag an jede Krankenkasse separat gestellt werden. Ein Musterformular finden Sie > hier als PDF oder anschließend als Text.

Musterschreiben des GKV-Spitzenverbandes für den Antrag auf Stundung der Beiträge Name des Betriebs
Anschrift des Betriebs
Kontaktdaten des Betriebs (Ansprechpartner, Telefon, Mailadresse)
Betriebsnummer des Betriebs
Anschrift der Krankenkasse / Einzugsstelle

Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation in Deutschland ist unser Unternehmen angesichts deutlicher Umsatz- und Gewinneinbrüche in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. In der Folge sind wir aktuell nicht in der Lage, unseren Beitragszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Insofern stellt die Beitragszahlung gegenwärtig eine erhebliche Härte für unser Unternehmen dar.
Wir beantragen daher, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Februar 2022 zu stunden.
Soweit aufgrund von bereits in der Vergangenheit eingeräumten Beitragsstundungen gestundete Beiträge ratierlich zurückzuzahlen sind, bitten wir, die Raten- und Tilgungsvereinbarung anzupassen und für diesen Monat die Rate(n) auszusetzen oder zumindest zu ermäßigen.
Die gestundeten Beiträge werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Mai 2022 nachentrichten, die am 27. Mai 2022 fällig werden.
Die seitens des Bundes und der einzelnen Länder zur Verfügung gestellten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in Form der vereinbarten Wirtschaftshilfen für die von der Pandemie betroffenen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen haben wir bereits beantragt bzw. werden wir zeitnah beantragen; dies betrifft insbesondere die Überbrückungshilfe III Plus und IV. Uns ist bewusst, dass wir diese zur Erfüllung unserer Beitragszahlungsverpflichtungen für Februar 2022 zu verwenden haben.
Sofern in unserem Unternehmen Kurzarbeit beantragt wurde, versichern wir, dass wir die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung unmittelbar nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit an Sie weiterleiten werden; uns ist bewusst, dass mit dem Erhalt der Erstattungsbeträge die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge insoweit endet.
Mit freundlichen Grüßen

Die mitgliederstärksten gesetzlichen Krankenkassen

Krankenkasse Telefon
Techniker Krankenkasse (0800) 285 85 85
Barmer (0800) 3331010
DAK Gesundheit (040) 325 325 810
AOK Bayern (089) 21586878
AOK Baden-Württemberg  (0800) 265 29 65
AOK Plus (0800) 1059000
IKK classic (0800) 045 5400
AOK Rheinland/Hamburg (0800) 0 326 111
AOK Nordwest (0800) 265-5000
AOK Niedersachsen (0800) 0265637
AOK Nordost (0800) 2650800
AOK Hessen (0800) 12 32 318
KKH Kaufmännische Krankenkasse (0800) 55 48 64 05 54
Knappschaft (0800) 2000 007
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (0800) 477-2000
SBK (0800) 072 572 599 99
BKK Mobil Oil (0800) 255 0800
AOK Sachsen-Anhalt (0800) 226 5354
Audi BKK (0800) 2834 255
Viactiv Krankenkasse (0800) 230 1030
hkk Krankenkasse (0800) 5893424479
pronova BKK (0441) 9251384949
IKK Südwest (0800) 0119 119
Bahn-BKK (0800) 833 833 3
mhplus Krankenkasse (07141) 97 90 0
HEK - Hanseatische Krankenkasse (0800) 0213213
BKK VBU (0800) 1656618
IKK gesund plus (0391) 2806-3250
BIG direkt gesund (0800) 54565456
IKK Brandenburg Berlin (0800) 88 33 244
IKK Nord (04331) 345-748, (04331) 345-794 oder (0395) 4509-411

Kurzarbeit > Hier finden Sie alle Informationen zum Kurzarbeitergeld

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Text: / handwerksblatt.de

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