(Foto: © Zollverwaltung)

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Schwarzarbeit: Mehr Rechte für Landesbehörden

Landesbehörden sollen im Kampf gegen Schwarzarbeit mehr Befugnisse erhalten - etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem.

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung soll verstärkt werden. Auf Wunsch des Bundesrates sollen Landesbehörden künftig ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Beispielsweise möchten sie auch Zugriff auf ein zentrales Informationssystem haben.

Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung hat der Finanzausschuss mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.  

Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Die FKS kann sich dann mit Polizei, Zoll- und Steuerfahndung besser austauschen. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. 

Außerdem ist vorgesehen, dass Friseur- und Kosmetiksalons zu den Schwerpunktbranchen im Kampf gegen Schwarzarbeit gehören. Die Forst- und Fleischereibranche sollen dagegen aus dem Branchenkatalog gestrichen werden.

Die FKS soll auch besser in den polizeilichen Informationsverbund eingebunden werden. Sie erhält zudem eigene Befugnisse bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren.

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Bis 2029 sollen die Maßnahmen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen Mehreinnahmen von 858,4 Millionen Euro einbringen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib

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Text: / handwerksblatt.de

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