Arbeitserleichterung für Schwarzarbeitsfahnder
Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung soll effektiver werden. Moderne IT-Technik und mehr Befugnisse für Behörden sollen helfen. Der Bundesrat hat den Weg freigemacht.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Mehr als 6.700 Zollbeamte gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Das jetzt vom Bundesrat beschlossene Gesetz soll ihre Arbeit erleichtern und somit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung künftig wirkungsvoller bekämpfen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird gestärkt
Das Gesetz verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) und für die zuständigen Landesbehörden. Die Schwarzarbeitsfahnder sollen eine moderne informationstechnologische Ausstattung erhalten, die die Prüfungs- und Ermittlungsarbeit erleichtern soll. Die FKS prüft zum Beispiel auch die Einhaltung des Mindestlohns.
Konkrete Änderungen
- Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Bearbeitung der Vorgänge.
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Die FKS ist künftig auch dann für die Ahndung von Meldeverstößen nach SGB IV zuständig, wenn die Verstöße in einem eigenen Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.
- Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Landesbehörden erhalten durch das neue Gesetz eigene Prüfungsbefugnisse.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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