Diesel, VW

Der VW-Konzern muss dem Käufer eines Dieselautos mit illegaler Abschalt-Software kein Geld zurückzahlen, sagt das OLG Braunschweig. (Foto: © trevorbenbrook/123RF.com)

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Diesel: VW gewinnt vor dem OLG Braunschweig

Der Besitzer eines Schummel-Diesel hatte mit seiner Klage gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig keinen Erfolg. Er will jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Klage eines VW-Fahrers, der wegen der illegalen Abschaltvorrichtung seines Fahrzeugs Schadensersatz verlangte, abgewiesen.

Der Fall: Der Kunde hatte 2010 einen VW-Diesel mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 gekauft. Darin war eine Software mit Abschaltautomatik verbaut, die bei Abgastests falsche Ergebnisse lieferte. Er verlangte den Kaufpreis von 41.000 Euro zurück.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Diesel-Fahrverbot finden Sie hier.

Das Urteil: Die Softwaremanipulation berechtigt den Käufer nicht, Schadensersatz vom Hersteller zu fordern, sagt das OLG Braunschweig. Die Bescheinigung, mit der VW bestätigt, dass das konkret ausgelieferte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, sei keine Garantie, so das Urteil. Nach Ansicht der Richter haftet VW nicht wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung. Weil die Abschaltvorrichtung zwar unzulässig war, aber ihr Einbau  keine Vorschriften verletze, die das Vermögen des  Klägers schützen sollen, sondern Umwelt und Verkehrssicherheit.

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Der Prozessfinanzierer Myright, der auf der Klägerseite steht, hat bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2018, Az. 7 U 134/17

Uneinheitliche Rechtsprechung zur Dieselaffäre

Mit diesem zweiten obergerichtlichen Urteil ist die Diesel-Rechtsprechung in Deutschland nun uneinheitlich: Das OLG Köln hatte einem anderen VW-Kunden im Januar Schadensersatz wegen der Schummel-Software zugesprochen. Der Autohersteller hat schon viele Urteile im Vorfeld durch Vergleich abgewendet, um ein Grundsatzurteil abzuwehren. So kam es etwa vor dem Oberlandesgericht in Hamm bislang zu keiner einzigen richterlichen Entscheidung, obwohl über 1000 Fälle dort anhängig waren. An den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Karlsruhe sieht es ganz ähnlich aus. Ein für Januar angesetztes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wurde ebenfalls kurz vorher per Vergleich beendet.

Für den 27. Februar terminiert ist ein weiterer Fall am Bundesgerichtshof, der damit eine höchstrichterliche Linie vorgeben kann. 

 Vor dem OLG Braunschweig, in dessen Bezirk der VW-Konzern seinen Firmensitz hat, läuft auch die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale mit über 400.000 Beteiligten.

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Text: / handwerksblatt.de