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Wie die EU sich bei der Meisterpflicht einmischt

"Europäischen Gremien blasen zum Angriff auf deutsche Berufsqualifizierungen", so kommentieren viele Handwerksverbände die aktuellen Pläne der EU. Was derzeit in Brüssel vorgeht, lesen Sie hier.

Die Europäische Union kann nicht einfach deutsche Gesetze ändern. Aber die Gremien der EU können Änderungen beschließen, an die die einzelnen Länder dann gebunden sind. Für Eingriffe in deutsche Qualifizierungsvorschriften sind vor allem zwei EU-Richtlinien relevant: Die Berufsanerkennungsrichtlinie und die Dienstleistungsrichtlinie. Eine der wichtigsten Grundlagen für die Einflussnahme der EU auf deutsche Berufszugangsregeln ist die Berufsanerkennungsrichtlinie: Sie soll die gegenseitige Anerkennung von Berufen zwischen den EU-Ländern vereinfachen und beschleunigen.

Und sie schreibt hierfür ein sogenanntes Transparenzverfahren vor: Die Länder sind nicht nur verpflichtet, der Kommission ein Verzeichnis ihrer regulierten Berufe zu übermitteln, sie müssen auch erklären, welche Reglungen sie aufrecht erhalten wollen. Und zwar mit nachvollziehbaren Gründen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Für die Beurteilung, was verhältnismäßig ist, muss die Bundesregierung gute Argumente – wie etwa das Gemeinwohl oder den Verbraucherschutz – ins Feld führen, die vor der Europäischen Kommission, vor allem aber auch vor den europäischen Partnern Bestand haben.

Die Berufsanerkennungsrichtlinie setzt die Länder unter Zugzwang

Unsere Qualifikationsregeln sind ein Erfolgssystem und dienen dem Allgemeinwohl", argumentiert Dr. Ortwin Weltrich, Leiter des Arbeitskreises Europa beim Westdeutschen Handwerkskammertag und Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln dazu. "Geringere Qualifikation und sinkende Qualität gefährden die Wettbewerbsfähigkeit und Ausbildungsfähigkeit der Betriebe und unterhöhlen damit die Attraktivität der dualen Berufsausbildung", sieht ZDH-Generalsekretär Holger Schwanneke eine Gefahr.

Die EU-Kommission bewertet die Berichte und leitet sie an alle Mitgliedsstaaten und Berufsverbände weiter. Diese können binnen sechs Monaten ihre Kommentare abgeben (sogenannte peer reviews). Danach erstellt die Kommission einen neuen Bericht den sie – gegebenenfalls mit der Ankündigung weiterer Initiativen – an den Rat und das Europäische Parlament übersendet. Die Rechtfertigungspflicht für reglementierte Berufe ist in dieser Form neu und setzt die Länder unter Zugzwang.

Die Dienstleistungsrichtlinie muss umgesetzt werden

Die zweite Quelle für EU-gesteuerte Änderungen des Berufszugangsregeln ist die Dienstleistungsrichtlinie: Sie soll Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfachen und Beschränkungen abbauen. Alle Mitgliedstaaten müssen den freien Zugang und die Ausübung einer Dienstleistung auch von Unternehmen eines anderen EU-Landes sicherstellen.

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Die Europäische Kommission berichtet alle drei Jahre über die Umsetzung der Richtlinie in den Ländern und schlägt gegebenenfalls erforderliche Änderungen vor. Im Zuge der letzten Überprüfung der Dienstleistungsrichtlinie 2011 führte die Kommission so genannte performance checks durch. Der nächste Umsetzungsbericht der Kommission ist Ende 2014 fällig.

Das dritte Instrument, mit dem die EU Einfluss auf die europäischen Mitgliedsländer ausübt, sind die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission. In der aktuellen Version vom Mai 2013 heißt es, Deutschland soll "Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor einschließlich bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe, weiter zu beleben, um inländische Wachstumsquellen zu fördern." Der Europäische Rat hat diese Empfehlungen mit der Stimme der Bundesregierung gebilligt. Das bedeutet, dass auch Deutschland den Empfehlungen zugestimmt hat: Es hat sich damit selbst verpflichtet.

Politiker mit Argumenten munitionieren

Eine Reaktion der neuen Regierungskoalition auf diese EU-Forderungen steht noch aus. Im April 2013 hatte die alte Bundesregierung als konkreten Fortschritt im Sinne der EU-Kommission die neuen Gebührenregelungen im Schornsteinfegerrecht genannt. Im April 2014 steht der nächste Fortschrittsbericht an.

Bei den Handwerksverbänden ist man sich der Brisanz des Themas bewusst. Dort entwickelt man derzeit Strategien, um die deutschen Politiker im Kampf um den Meisterbrief und die Meisterpflicht mit Argumenten zu munitionieren. "Wir werden weiter Überzeugungsarbeit bei den EU-Abgeordneten leisten und auch Gespräche in Brüssel und Straßburg führen", erläutert Weltrich die Aufgaben der nächsten Zeit.

Text: / handwerksblatt.de

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