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HWK Trier | Juli 2025
"Ich packe Dinge mit vollem Einsatz an"
Normen Obermann ist jahrgangsbester Zimmerermeister, gelernter Bauzeichner, Gebäudeenergieberater (HWK) und studiert jetzt Architektur an der HTW Saar.
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Der Beitragsservice verschickt keine Rechnungen mehr an Unternehmen und Selbstständige - erinnert also nicht mehr regelmäßig an die Rundfunkgebühren. Was man bei der Zahlung jetzt beachten muss.
Ein Arbeitszimmer für die Büroarbeit zu Hause, eine Werkstatt, ein Ladengeschäft oder Filialen: Selbstständige und Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag oft für mehrere Betriebsstätten zahlen. Auch alle dienstlich genutzten Fahrzeuge müssen gemeldet werden, sind aber unter Umständen beitragsfrei.
Bislang wurden Unternehmen und Selbstständige, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrift zahlen, regelmäßig schriftlich an die Zahlungstermine erinnert. Künftig werden keine Zahlungsaufforderung (Rechnung) mehr per Post verschickt, sondern man bekommt nur noch eine Einmalzahlungsaufforderung, die man dann aufheben sollte. Beitragszahler müssen sich künftig selbst darum kümmern, die Gebühr rechtzeitig zu überweisen.
"Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt schrittweise den Versand der regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderung ein", heißt es. Die Zahlungstermine wiederholen sich jährlich. Wer nicht auf das Lastschriftverfahren umsteigen möchte, sollte also eine Dauerauftrag einrichten oder Kalendereinträge und Reminder im Smartphone nutzen.
Der Beitragsservice begründet die Maßnahme mit den "massiv gestiegenen Preisen" für Papier und Porto. "Die Umstellung trägt dazu bei, dass die Kosten des Beitragseinzugs stabil bleiben."
Auf Antrag kann man unter drei Arten der Vorauszahlung wählen:
Wenn man die Zahlung versäumt hat, erhält man einen Festsetzungsbescheid. Damit wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber acht Euro.
Wer ein Büro oder eine Werkstatt in seiner Privatwohnung hat, muss keine zusätzliche Gebühr zahlen, wenn die Wohnung bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Die Betriebsstätte ist dann zwar beitragsfrei, muss aber gemeldet werden. Beitragsfrei ist die Betriebsstätte nur dann, wenn der Raum zum Arbeiten nur über die Privatwohnung betreten werden kann.
Kleinunternehmen ohne Mitarbeiter oder mit wenigen Mitarbeitern zahlen niedrigere Rundfunkbeiträge als große Firmen. Die Beitragshöhe hängt von der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pro Betriebsstätte ab.
Hat man Null bis acht Beschäftigte an einer Betriebsstätte, dann beträgt der Rundfunkbeitrag ein Drittel des regulären Rundfunkbeitrags pro Monat (6,02 Euro). Kleinunternehmen mit neun bis 19 Beschäftigten zahlen monatlich 18,36 Euro. Ab 20 Mitarbeiter und weniger als 50 sind es schon 36,72 Euro. Ob es in den Räumen ein Radio, einen Laptop oder Fernseher gibt, ist dabei unerheblich.
Beispiel: Kleinerer HandwerksbetriebEin Malerbetrieb verfügt über eine Betriebsstätte mit neun Vollzeit-Beschäftigten, darunter ein Auszubildender. Da dieser bei der Beitragsberechnung nicht mitgezählt wird, beträgt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten acht. Der Betrieb meldet dem Beitragsservice: acht Beschäftigte ("Zählweise A"). Das Unternehmen fällt in die Beitragsstaffel 1 und zahlt für die Betriebsstätte einen monatlichen Beitrag von 6,12 Euro. Hinzu kommt der Beitrag für die vier betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Eines davon ist beitragsfrei, für die anderen Fahrzeuge fällt jeweils ein monatlicher Beitrag von 6,12 Euro an. Insgesamt ergibt sich ein Rundfunkbeitrag von 24,48 Euro pro Monat
Der monatliche Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte erhöht sich entsprechend der Beitragsstaffel. Das geht hoch bis 3.304,80 Euro pro Monat bei mehr als 20.000 Beschäftigten.
Als Betriebsstätte gelten beispielsweise Werkstätten oder Geschäfte. Für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wird kein Rundfunkbeitrag erhoben - beispielsweise gilt das Lager oder vorübergehend aufgestellte Baustellencontainer.
Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere Fahrzeug fallen monatlich 6,12 Euro an. Wer zuhause arbeitet und sein Auto auch dienstlich nutzt, muss es anmelden und den Drittelbeitrag zahlen (aktuell monatlich 6,12 Euro).
Quelle: rundfunkbeitrag.de
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