Nach der KMU-Definition könnten Fördermittel auch weiterhin zielgenau den Unternehmen zugutekommen, die sie auch wirklich benötigen, sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Nach der KMU-Definition könnten Fördermittel auch weiterhin zielgenau den Unternehmen zugutekommen, die sie auch wirklich benötigen, sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)

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KMU-Förderung: Für Kontinuität ist gesorgt

Das EU-Parlament hat den Entschließungsantrag zur KMU-Definition verabschiedet und ist damit der Entscheidung des Industrieausschusses gefolgt. Das Handwerk ist zufrieden.

Am 16. Mai hatte der zuständige Industrieausschuss des Europäischen Parlaments für den Entschließungsantrag zur KMU-Definition von Berichterstatter Markus Pieper (CDU, EVP) gestimmt. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine klare und angemessene KMU-Definition, die im Wesentlichen so bleiben sollte wie bisher. Die Grenze von 250 Mitarbeitern als zentrales Kriterium sollte beibehalten werden.

Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Anpassung der finanziellen Schwellenwerte für Umsatz (bis 50 Millionen Euro) und Bilanzsumme (bis 43 Millionen Euro) an die Inflation und die gestiegene Arbeitsproduktivität seit 2003 zu prüfen. Damals war die europäische KMU-Definition verabschiedet worden. Um sie einzuhalten, dürfen Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und müssen zumindest unter einem der beiden finanziellen Schwellenwerte liegen. Erfüllen sie dieses Kriterium, können sie von speziellen Förderkonditionen und bürokratischen Entlastungen profitieren.

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Kontinuität hinsichtlich der Fördersituation für KMU

Nun hat das Europäische Parlament den Entschließungsantrag zur KMU-Definition verabschiedet und ist damit der Entscheidung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie gefolgt. "Die Europaabgeordneten haben sich klar dafür ausgesprochen, die 2003 eingeführte KMU-Definition hinsichtlich der Mitarbeiterzahl beizubehalten", sagt dazu Holger Schwannecke. Das sorge für Kontinuität vor allem hinsichtlich der Fördersituation für kleine und mittelständische Betriebe: Nach der Definition könnten Fördermittel auch weiterhin zielgenau den Unternehmen zugutekommen, die sie auch wirklich benötigen, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

"Die seit 2003 in Europa geltenden Kriterien zur Definition eines KMU-Unternehmens sind aus Sicht des Handwerks angemessen und ausreichend. So darf ein kleines und mittleres Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen, um als KMU noch als besonders förderwürdig zu gelten." Weitere Kriterien sind der Schwellenwert einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro oder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, bei denen eine Indexierung geprüft werden soll.

Zugang zu Fördermitteln nicht unnötig erschweren

"Zusätzliche Anforderungen würden die geltende KMU-Definition nur unnötig verkomplizieren. Bereits jetzt fallen 99,8 Prozent aller Unternehmen unter diese Definition. Die meisten Handwerksbetriebe erreichen die KMU-relevanten Schwellenwerte nicht annähernd. Umso wichtiger ist für sie, dass der Zugang zu Fördermitteln nicht unnötig erschwert wird", erklärt Schwannecke.

Text: / handwerksblatt.de

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